Weltkindertag
Bundesregierung soll Vorbehalte gegenüber UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen
Die Aufrechterhaltung des Vorbehalts führt immer noch dazu, dass internationale Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland nicht gelten. Das hat für sie einschneidende negative Folgen: So werden sie bereits mit 16 Jahren nach dem deutschen Ausländerrecht verfahrensmündig, sie können in Abschiebegefängnissen inhaftiert werden, Flüchtlingskinder unterliegen mit ihren Familien auch dem Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen restriktiven Bestimmungen. Damit sind Gefahren von Mangelernährung, unzureichender medizinischer Versorgung, Ausgrenzung im Erziehungs- und Ausbildungsbereich und Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben verbunden.
All dies widerspricht den Artikeln 2 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in denen ein Nichtdiskriminierungsgebot und der Vorrang des Kindeswohls festgelegt sind. Bernd Richter findet es auch ein Armutszeugnis für die regierenden Parteien, wenn trotz dringendem rechtspolitischen Handlungsbedarf, trotz dreifacher Aufforderung des deutschen Bundestages und trotz positiver Entscheidung des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode noch immer kein Fortschritt bei der Durchsetzung der völkerrechtlichen Bestimmungen für Flüchtlingskinder verzeichnet werden kann.
Wie notwendig die Verwirklichung von Kinderrechten ist, machen die skandalöse Entwicklungen in diesem Jahr deutlich: in Hamburg finden willkürliche Altersfestsetzungen von Minderjährigen mit fatalen Folgen statt. In Berlin sitzen weiterhin Flüchtlingskinder ohne Eltern in Abschiebehaft, in Bayern droht Minderjährigen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens die Kettenabschiebung nach Afghanistan; Hamburg plant die Errichtung des ersten Abschiebegefängnisses für Flüchtlingskinder in Deutschland.
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