Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention

NABU: Maßnahmen für Vogelschutz beschlossen

Der Naturschutzbund NABU und sein internationaler Dachverband BirdLife International haben die Ergebnisse der heute endenden 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) als Erfolg für den grenzüberschreitenden Naturschutz begrüßt. "Die 1979 in Bonn verabschiedete Konvention und ihre Regionalabkommen gehören immer noch zu den wichtigsten Instrumenten für den Schutz wandernder Tierarten", sagte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow.

Der NABU und BirdLife hatten mit Unterstützung der Bundesregierung und anderer Vertragsstaaten zwei Resolutionen auf der Konferenz eingebracht, die den verbesserten Schutz von Zugvögeln an Mittelspannungs-Stromleitungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Projekte fordern, die wandernde Tierarten gefährden könnten. Beide Resolutionen wurden verabschiedet. Auf Anregung der Bundesregierung wurde zudem eine Resolution verabschiedet, der zufolge Windparks im Regelfall nicht in für Zugvögel und Meeressäugetiere sensiblen Gebieten errichtet werden sollen.

Besonders erfreut zeigte sich Nipkow über die Verabschiedung konkreter Richtlinien zum Bau vogelfreundlicher Strommasten und zur Entschärfung gefährlicher Mastentypen: "Damit kann endlich weltweit der sinnlose Tod vieler bedrohter Großvögel verhindert werden." Der NABU und seine Partner hatten zuvor umfangreiches Datenmaterial gesammelt und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeitet.

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