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Förderung tierversuchsfreier Forschungsmethoden

Bündnis Tierschutz

Das aus den Verbänden Deutscher Tierschutzbund, Bundesverband Tierschutz und Bund gegen Mißbrauch der Tiere bestehende "Bündnis Tierschutz" veröffentlichte am 26. September 2002 "Tierschutzpolitische Vorschläge für die 15. Legislaturperiode". ngo-online dokumentiert die Forderungen der Tierschützer zum Bereich Tierversuche:

Die aktuelle Versuchstierstatistik der Bundesregierung weist einen deutlichen Anstieg der Tierverbrauchszahlen aus. Darunter sind auch schwer belastende Genversuche oder Experimente mit hoch entwickelten Primaten. Das Deutsche Tierschutzbund und seine Bündnispartner Bündnis Tierschutz sieht sich hierdurch in seiner Auffassung bestätigt, dass der Gesetzgeber gestaltend eingreifen muss.

Um tierversuchsfreie Forschungsverfahren effektiver als bisher zu fördern und die Forschungslandschaft insgesamt transparenter zu gestalten, fordert das Bündnis Tierschutz unter anderem:

  • Der Gesetzgeber soll mittelfristig keine Tierversuche mehr vorschreiben. Erste Schritte dahin müssen jetzt unternommen werden. Gesetze, in denen Tierversuche vorgeschrieben sind (z.B. im Zusammenhang mit der Zulassung oder Sicherheitsprüfung von Chemikalien), müssen überarbeitet werden. Tierversuche, die selbst nach Auffassung der Industrieunternehmen verzichtbar sind oder leicht ersetzt werden können, müssen umgehend gestrichen werden. Gleichzeitig muss ein gesetzliches Rahmenprogramm aufgelegt werden, das darauf abzielt, die Prüfkataloge grundsätzlich auf tierversuchsfreie Methoden umzustellen
  • Die zur Verfügung stehenden tierversuchsfreien Verfahren müssen durchgesetzt und weiterentwickelt werden. Dies ist unter anderem durch die Unterstützung und den Ausbau der Bundeseinrichtung zur Erfassung und Förderung von Alternativmethoden, ZEBET, zu erreichen.
  • Die Vergabe öffentlicher Mittel (z.B. durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die über erhebliche Steuermittel verfügt) soll daran geknüpft werden, dass bevorzugt tierversuchsfreie Verfahren eingesetzt bzw. gezielt entwickelt werden.
  • Einrichtung von Tierversuchs-Datenbanken zur Vermeidung von Doppelversuchen sowie von Datenbanken bzw. Datenbanknetzwerken zur Charakterisierung von Zellkulturlinien.
  • Kommissionen nach § 15 TierSchG: Die Hälfte (statt bisher ein Drittel) der Mitglieder sind aus den Vorschlagslisten der Tierschutzverbände zu berufen. Den Kommissionsmitgliedern muss ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Tierversuchsanträge zur Verfügung stehen und ihre Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden, z.B. durch die Zugriffsmöglichkeit auf einschlägige Datenbanken und andere Informationsquellen.
  • Die Öffentlichkeit soll in anonymisierter Form über laufende Tierversuche und Genehmigungsverfahren unterrichtet werden.
  • Alle Versuchsprojekte müssen einer retrospektiven Bewertung unterzogen werden, um die Effizienz der Forschungsansätze überprüfen und für künftige Planungen miteinander vergleichen zu können.
  • Die anerkannten Maßstäbe der Artgerechtheit und der Würde der Tiere gebieten es, die Genmanipulation von Tieren ebenso zu untersagen wie Tierversuche mit Primaten.