Generalbundesanwalt Nehm erhebt Anklage

Mitglieder der Skinhead-Band "Landser" vor Gericht

Drei Mitglieder und ein mutmaßlicher Kontaktmann der Berliner Skinhead-Band "Landser" müssen sich demnächst vor dem Kammergericht Berlin verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm erhob bereits am 9. September Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Die drei Bandmitglieder sollen durch die Verbreitung ihrer CDs in volksverhetzender Weise zu Hass und Gewalt gegen Ausländer, Juden und politische Andersdenkende aufgestachelt haben. Außerdem wird den drei Angeschuldigten vorgeworfen, zu rechtswidrigen Taten aufgefordert und die Bundesrepublik und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und verächtlich gemacht zu haben.

Angeklagt wurden der 37-jährige Sänger, Texter und Bandleader Michael R., der als "Rädelsführer der kriminellen Vereinigung" verdächtigt wird, sowie der 35-jährige Berliner André M. und der in Bad Saarow-Pieskow geborene Christian W., die ebenfalls der 1992 gegründeten Band angehörten. Dem 35-jährigen Berliner Jean René B. - der als Mittelsmann der Band gilt - wird neben gefährlicher Körperverletzung und Nötigung die Unterstützung der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung zur Last gelegt.

Ziel der Band war es laut Anklageschrift, über CDs rechtsradikales Gedankengut in der Jugendszene zu verbreiten. Unter Verzicht auf öffentliche Auftritte hätten die Bandmitglieder spätestens 1993 "eine auf Heimlichkeit und Konspiration aufbauende Organisationsstruktur" geschaffen. Die CDs seien im Ausland produziert und über ein getarntes Verteilernetz in Deutschland vertrieben worden.

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