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vzbv erwirkt Rücknahme der illegalen Arzneimittelwerbung von Pharmariesen

Arzneimittelwerbung

Als Reaktion auf eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) hat die Firma Bristol-Meyers Squibb (einer der weltweit größten Pharmakonzerne) erklärt, ihre Anzeigenkampagne zurückzuziehen. Die Firma hatte trotz Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente in ganzseitigen Zeitungsannoncen für verschreibungspflichtige Aids-Medikamente geworben. In einem Schreiben an den vzbv vom 7.10.2002 erklärte der Konzern, derartige Werbemaßnahmen künftig zu unterlassen. "Dies ist ein Erfolg gegen die illegale Arzneimittelwerbung und für den gesundheitlichen Verbraucherschutz", erklärte Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsreferent des vzbv.

Als weiteres positives Signal gegen eine Lockerung des Werbeverbots für Arzneimittel wertete der vzbv die jüngste Entscheidung des zuständigen Ausschusses im Europaparlament. Dieser hatte in der vergangenen Woche dem Vorschlag der EU-Kommission, zur Verbesserung der Patienteninformation die Werbung für rezeptpflichtige Medikamente zur Behandlung von HIV/Aids, Diabetes und Asthma modellhaft für fünf Jahre zuzulassen, eine Absage erteilt. Das Parlament wird sich am 22. Oktober mit der Angelegenheit befassen.

"Wir treten mit allen europäischen Verbraucherorganisationen entschieden dafür ein, Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel uneingeschränkt weiter zu verbieten", so Etgeton. Dies würde den gesundheitlichen Verbraucherschutz insgesamt verschlechtern und zu weiteren Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beitragen. Das berechtigte Interesse, Patientinnen und Patienten gut und unabhängig zu informieren, ließe sich durch Werbung nicht befriedigen.