Kopftuchstreit in Thüringen

Verkäuferin darf mit Kopfbedeckung arbeiten

Moslemische Verkäuferinnen dürfen mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Diese Grundsatzentscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Klage einer 32-jährigen Türkin statt. Nach Ansicht der Richter rechtfertigt das Tragen eines Kopftuches nicht eine fristlose Kündigung, weil dadurch das Grundrecht der Religionsfreiheit beeinträchtigt wäre.

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