Kriegsverbrecher klagte wegen Verleumdung
Urteil: Priebke darf als "Massenmörder" bezeichnet werden
Brauner hatte in dem Inserat die seiner Ansicht nach überzogene Tätigkeit der Medien in der Spendenaffäre der CDU kritisiert. Allerdings wies er jeden Verdacht von sich, CDU-Anhänger zu sein. Brauner schrieb: "Dies schon gar nicht, nachdem ich vor kurzem erfuhr, dass der CDU-Mann Dregger intensive Initiativen entfaltet, um den Kriegsverbrecher Priebke, der zigtausende auf dem Gewissen hat, auf dem Gnadenweg der deutschen Gesellschaft zuzuführen." Priebke hatte Brauner daraufhin auf Unterlassung verklagt und betont, er habe nicht zigtausende auf dem Gewissen. Die Erschießungen seien als "Repressalie ein militärischer Akt und völkerrechtlich gerechtfertigt gewesen". Dies habe mit dem Holocaust nichts zu tun.
Brauner argumentierte dagegen, dass er als Jude und Überlebender des Holocaust eine "deutliche persönliche Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über eine eventuelle Begnadigung" des Ex-SS-Mannes habe abgeben wollen. Priebke habe sich als SS-Offizier mit den Zielen und Methoden der Gestapo generell identifiziert und trage daher Mitverantwortung am Holocaust.
Das Oberlandesgericht sieht die Aussagen als Meinungsäußerungen vom Grundgesetz geschützt. Priebke sei eine "Symbolfigur für die Taten von SS-Angehörigen". Die Formulierung, er habe "zigtausende auf dem Gewissen", sei im Sinne einer moralischen Mitschuld auszulegen. Es handele sich daher nicht um Schmähkritik. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Priebke war im März 1998 von einem italienischen Gericht als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war 1944 in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom an der Erschießung von 335 italienischen Zivilisten beteiligt. Die Strafaktion sollte einen Bombenanschlag italienischer Partisanen auf deutsche Polizeisoldaten vergelten.
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Am 10. Okt. 2002 unter:
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« Mutmaßlicher Mittäter der "Hamburger Zelle" verhaftet
Greenpeace: Größter Transport in der Geschichte unterwegs »

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