Hintergrund
Verbraucherzentrale: Terroranschlag rechtfertigt Urlaubsstornierung
In Fällen von höherer Gewalt können Buchungen von Pauschalreisen kostenlos storniert (§ 651j,BGB) werden. Die sonst üblichen Stornierungspauschalen entfallen. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist auch möglich, wenn die Pauschalreise schon angetreten wurde. Reisende müssen dann die bereits erbrachten Reiseleistungen wie Hin- und Rückflug, Unterkunft und Verpflegung selbst bezahlen. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen jedoch erstattet werden.
Falls für die vorzeitige Abreise zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel weil der nächste Flug teurer ist als der eigentlich gebuchte, tragen Urlauber und Veranstalter die Mehrkosten je zur Hälfte. Wird der Aufenthalt unfreiwillig verlängert, etwa weil der planmäßige Rückflug nicht stattfinden kann, müssen Reisende die dafür anfallenden Kosten (wie zusätzliche Übernachtung) allein tragen, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Einen Anspruch auf Umbuchung haben Urlauber nicht.
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