Hintergrund

Die private Konkurrenz der Deutschen Post AG

Die Deutsche Post AG hat das Briefmonopol. Im Postgesetz ist es bis zum 31. Dezember 2007 festgeschrieben. Das Monopol gilt für Briefe bis 200 Gramm und Massensendungen bis 50 Gramm. Private Briefdienstleister erhalten nur dann eine Lizenz der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation in Bonn, wenn sie einen höherwertigen Service bieten als die Post. Als höherwertig gilt beispielsweise die Zustellung innerhalb von zwölf Stunden oder die Abholung der Sendungen an der Haustür. Ebenfalls zählt dazu die Sendungsverfolgung, bei der jede Zustellung per Unterschrift belegt wird.

In den meisten Fällen ist dieser Service allerdings auf Geschäftskunden beschränkt, die ein hohes Briefaufkommen haben. Es lohnt sich wirtschaftlich bisher kaum, das Angebot auf private Kunden auszuweiten. Denn auch für sie müssten im Vergleich zur Post höherwertige Leistungen erbracht werden. Wegen der Auflagen haben nach Schätzungen des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) etwa 39 Prozent der Lizenznehmer bereits aufgegeben.

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