Landgericht Berlin wies Klage zurück
Portoklage gegen Post gescheitert
Der BGA hatte gegen die Post geklagt, weil er die vom Bundeswirtschaftsministerium per Weisung verordnete Verlängerung der Preisgenehmigung bis zum Auslaufen der Exklusivlizenz der Post Ende 2002 für unrechtmäßig hält. Nach Auffassung des BGA hätte das Ministerium das Briefmonopol nicht verlängern dürfen. Vielmehr hätte die Regulierungsbehörde RegTP die Preise der Post prüfen und gegebenenfalls neu regeln müssen. Wäre der BGA mit der Klage erfolgreich gewesen, hätte er einen Anspruch auf Entschädigung für die Zahlung überhöhter Portogebühren geltend machen können. Das wiederum hätte Folgeklagen anderer Postkunden nach sich ziehen können.
Die Deutsche Post hat stets die Ansicht vertreten, vollkommen nach Recht und Gesetz gehandelt zu haben. Die Post sei sich keinerlei Schuld bewusst, da ihre Briefpreise auf einem Antrag basierten, den die zuständige Regulierungsbehörde im Juni 2000 schriftlich genehmigt und danach nie revidiert oder in Zweifel gezogen habe, hatte ein Sprecher im August erklärt. Auch die tiefer gehende und eigentliche Frage, ob eine vorangegangene Weisung des Bundeswirtschaftsministeriums an den Regulierer rechtens gewesen sei, ist aus Sicht der Post unstrittig. Eine vorgesetzte Instanz wie das Ministerium könne und dürfe einer nachgeordneten Behörde wie dem Regulierer durchaus Weisungen erteilen.
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Am 16. Okt. 2002 unter:
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Bahn umweltfreundlich und sicher - Mangel bei Pünklichkeit »

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