CE-Kennzeichnung

Nur ein Reisepass für technische Produkte

Die CE-Kennzeichnung wurde mit der Entschließung des EG-Rates vom 7.5.1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung zum Abbau technischer Handelshemmnisse innerhalb der EU begründet. Sie ist vorgeschrieben für ganze Bereiche technischer Produkte, für deren Freiverkehrsfähigkeit im Europäischen Binnenmarkt "Grundlegende Anforderungen" in EU-Richtlinien festgelegt sind, wie etwa Spielzeuge, Gartengeräte oder Heimwerkermaschinen.

Mit der CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller bzw. Importeur eigenverantwortlich zum Ausdruck, dass die so gekennzeichneten Produkte europäischem Recht entsprechen, also rechtmäßig in Verkehr gebracht werden. Sie richtet sich an die Behörden und löst dort die Vermutungswirkung aus, dass die "grundlegenden Anforderungen" relevanter europäischer Richtlinien zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt eingehalten sind. Als "Reisepass" für technische Produkte dient die CE-Kennzeichnung dem freien Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Sie signalisiert den Behörden, dass beim Hersteller oder Importeur ein Konformitätsnachweis dokumentiert ist. Mit "CE" gekennzeichnete Produkte dürfen von den Behörden nicht systematisch, sondern nur stichprobenartig geprüft werden.

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