Nach Gerichtsurteil
DGHS warnt vor Entmündigung von Menschen mit Sterbewunsch
Wichmann forderte verbindliche Vereinbarungen über ein selbstbestimmtes Sterben. Pflegeheime, die das Leben ihrer Patienten unter allen Umständen erhalten wollen, müssten dazu verpflichtet werden, dies im Heimvertrag offen zu legen. Wer es vorher für sich ablehne, im Koma zu leben und lebenslang ein Pflegefall zu sein, dürfe nicht entmündigt werden, sagte Wichmann.
Die DGHS mit Sitz in Augsburg sieht sich als Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation, die sich besonders für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einsetzt. Sie hat nach eigenen Angaben knapp 40 000 Mitglieder. Gelegentlich wird jedoch in der Debatte um Sterbehilfe kritisiert, dass Kranke nicht genügend über Möglichkeiten der Schmerztherapie informiert seien.
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Am 17. Okt. 2002 unter:
justizStichworte:
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