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DGHS warnt vor Entmündigung von Menschen mit Sterbewunsch

Nach Gerichtsurteil

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) warnt vor einer Entmündigung von Menschen mit Sterbewunsch. Es gebe Menschen, die im Fall eines Komas auf die "Chance des Wiederaufwachens" verzichten möchten, sagte DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann am Donnerstag in Augsburg. Er reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mittwoch, dem zufolge die künstliche Ernährung eines 37-jährigen Wachkomapatienten nicht eingestellt werden darf. Der Mann hatte einen Selbstmordversuch unternommen. Sein Vater und Vormund hatte darauf gedrängt, ihn sterben zu lassen. Das Pflegepersonal hatte sich aber geweigert.

Wichmann forderte verbindliche Vereinbarungen über ein selbstbestimmtes Sterben. Pflegeheime, die das Leben ihrer Patienten unter allen Umständen erhalten wollen, müssten dazu verpflichtet werden, dies im Heimvertrag offen zu legen. Wer es vorher für sich ablehne, im Koma zu leben und lebenslang ein Pflegefall zu sein, dürfe nicht entmündigt werden, sagte Wichmann.

Die DGHS mit Sitz in Augsburg sieht sich als Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation, die sich besonders für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einsetzt. Sie hat nach eigenen Angaben knapp 40 000 Mitglieder. Gelegentlich wird jedoch in der Debatte um Sterbehilfe kritisiert, dass Kranke nicht genügend über Möglichkeiten der Schmerztherapie informiert seien.