Nach Gerichtsurteil

DGHS warnt vor Entmündigung von Menschen mit Sterbewunsch

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) warnt vor einer Entmündigung von Menschen mit Sterbewunsch. Es gebe Menschen, die im Fall eines Komas auf die "Chance des Wiederaufwachens" verzichten möchten, sagte DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann am Donnerstag in Augsburg. Er reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mittwoch, dem zufolge die künstliche Ernährung eines 37-jährigen Wachkomapatienten nicht eingestellt werden darf. Der Mann hatte einen Selbstmordversuch unternommen. Sein Vater und Vormund hatte darauf gedrängt, ihn sterben zu lassen. Das Pflegepersonal hatte sich aber geweigert.