Wegen Wettbewerbsbehinderung
EU-Generalanwalt empfiehlt Bußgeld gegen VW
Die EU-Behörde hatte gegen VW ursprünglich ein Bußgeld von 102 Millionen Euro verhängt, weil der Wolfsburger Konzern Kunden aus Deutschland und Österreich in Italien am Kauf dort billigerer VW- und Audi-Modelle gehindert habe. Dortige Händler seien angewiesen worden, keine Fahrzeuge an ausländische Kunden zu verkaufen, begründeten die EU-Wettbewerbskontrolleure ihren Strafbescheid. Das Gericht erster Instanz (EuGeI) bestätigte nach VW-Widerspruch die von Brüssel verhängte Strafe im Wesentlichen. Es kürzte das verhängte Bußgeld jedoch um zwölf Millionen, weil es den Zeitraum des Verstoßes von 1993 bis 1996 kürzer sah als die Kommission.
VW hat für den Betrag eine Bankgarantie hinterlegt. Bei einer Urteilsbestätigung flösse das Strafgeld in den EU-Haushalt. Beim EuGeI ist derzeit auch eine Klage von DaimlerChrysler gegen ein ähnliches Bußgeld anhängig. Die EU-Kommission hatte ebenfalls wegen angeblicher Behinderungen des Auto-Kaufs im EU-Ausland gegen den Stuttgarter Konzern im Oktober 2001 ein Bußgeld von knapp 72 Millionen Euro verhängt. Opel war in den Niederlanden wegen ähnlicher Verstöße von Brüssel mit 43 Millionen Euro zur Kasse gebeten worden. Gegen die französischen Hersteller Peugeot/Citroen und Renault laufen derzeit Vorermittlungen der EU-Wettbewerbshüter.
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Am 17. Okt. 2002 unter:
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