Kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung

Kein Verfahren gegen Leni Riefenstahl

Regisseurin Leni Riefenstahl bleibt von einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung verschont. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main verfügte mit Zustimmung des Gerichts, von einer Strafverfolgung abzusehen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. An einer weiteren Strafverfolgung bestehe laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Job Tilmann, kein öffentliches Interesse.

Der Verein Rom e.V. hatte im August Strafanzeige gegen Riefenstahl gestellt. Dabei ging es um eine Aussage der Regisseurin zu den in ihrem Film "Tiefland" (1940 bis 1954) als Komparsen eingesetzten Sinti und Roma. In einem Zeitungsinterview hatte Riefenstahl gesagt, niemand von den aus Konzentrationslagern geholten Statisten sei nach Abschluss der Dreharbeiten zu Schaden gekommen. Der Verein hält diese Aussage für "Holocaustleugnung". Die Behörde hatte zuvor wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen die umstrittene 100-jährige Filmemacherin ermittelt.

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