Gericht entscheidet gegen Greenpeace
Beteiligung von Umweltschützern an Ruhrgas-Verfahren abgelehnt
Greenpeace wollte an der Anhörung zur Fusion beteiligt werden und dabei klimapolitische Anliegen vortragen. Mit dem Antrag auf Beteiligung hatte sich Greenpeace aber nicht durchsetzen können, da das Bundeswirtschaftsministerium die Auswirkungen der Fusion auf Umwelt und Klima als unbedeutend eingestuft hatte.
Dieser Ansicht schloss sich das Gericht weitestgehend an. In seiner Begründung wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass Greenpeace als Organisation ohnehin keine Nachteile durch die Fusion zu befürchten habe. Insoweit sei die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten. Der Senat ließ es offen, ob die Fusion überhaupt klimarelevante Auswirkungen haben werde. Auch aus allgemeiner Verbrauchersicht habe nicht dargelegt werden können, dass es durch die Fusion zu einer Mehrbelastung der Verbraucher kommen werde. Gegen den Beschluss (Kart 25/02 (V)) können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Greenpeace zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung der Düsseldorfer Richter. Auf den Klimaschutz werde sich die Fusion schädlich auswirken, denn der Energieriese setze auf wenige zentrale Kraftwerke. Als "zynisch" bewertete Greenpeace die Darlegung der Richter, E.ON und Ruhrgas seien bislang keine besonderen Förderer des Klimaschutzes gewesen. Die Fusion werde dies nicht verschlimmern. Greenpeace nannte es "mehr als unverständlich", dass eine rot-grüne Bundesregierung überhaupt eine Ministererlaubnis für die Fusion erteilen konnte.
Im Falle einer Zulassung der Greenpeace-Beschwerde hatten Beobachter mit einer weiteren Verzögerung der Fusion gerechnet. Durch den Zusammenschluss von Ruhrgas und E.ON soll einer der größten Energiekonzerne Europas entstehen.
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Am 02. Okt. 2002 unter:
politikStichworte:
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