Ermittlungsverfahren eingestellt

Sexueller Missbrauch durch Pfarrer erwiesen, aber verjährt

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird keine Anklage gegen den beurlaubten Rüsselsheimer Pfarrer Norbert E. wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen einleiten. Die Justizbehörde bestätigte am Montag, dass sie ihr Ermittlungsverfahren eingestellt habe. Die Staatsanwaltschaft räumte allerdings ein, dass es im Jahr 1989 ein sexuelles Verhältnis des Geistlichen zu einem damals 15-Jährigen gegeben habe. Die Anklagebehörde sah in diesem Fall die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und Jugendlicher erfüllt; die Vorwürfe seien aber auf Grund einer Fünf-Jahres-Frist im Gesetz verjährt.

Zwei andere noch nicht verjährten Verdachtsfälle waren inhaltlich nicht so schwerwiegend, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufrecht erhielt. Die "Zudringlichkeiten und körperlichen Berührungen" seien "nicht so erheblich" gewesen, dass sie strafrechtlich relevant seien, hieß es in der Erklärung der Anklagebehörde.

Ausgangspunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren die Anzeigen zweier Jugendlicher und der Mutter eines weiteren Jugendlichen. Daraufhin hatte das Bistum Mainz den 47-jährigen E. im Juli beurlaubt und eine kirchenrechtliche Untersuchung angeordnet.

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