Spendenskandal
FDP droht Strafgeld von 2,5 Millionen Euro
Die Bundestagsverwaltung hat nach eigenen Angaben wegen der umstrittenen Spenden die Schatzmeisterei der FDP bereits am 2. Oktober um Aufklärung gebeten. Ein erster Zwischenbericht sei am 18. Oktober eingegangen. Derzeit werde "der Sachverhalt geprüft", danach erst könne über mögliche Sanktionen gemäß Parteiengesetz entschieden werden.
Das neue Parteiengesetz war nach den Skandalen bei Union und SPD erst im Sommer novelliert worden. Es begrenzt Barspenden auf maximal 1000 Euro. Spenden von über 50 000 Euro sind dem Bundestagspräsidenten zudem unverzüglich anzuzeigen und werden von diesem veröffentlicht. Verboten ist laut Gesetz die Annahme von Spenden unter anderem, wenn der Spender nicht feststellbar ist oder wenn es sich erkennbar um die Weiterleitung der Spende eines Dritten handelt.
Hat eine Partei Kenntnis von Fehlern im Rechenschaftsbericht, muss sie diese laut Gesetz unverzüglich beim Bundestagspräsidenten melden. Für falsche Angaben im Rechenschaftsbericht drohen Strafgelder in doppelter Höhe des Betrages, soweit die Partei den Fehler nicht rechtzeitig selbst angezeigt hat.
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