Hintergrund und Kernpunkte
Verhandlung über das Zuwanderungsgesetz am Mittwoch
In der umstrittenen Sitzung der Länderkammer am 22. März hatte der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das Votum Brandenburgs zum Zuwanderungsgesetz als Zustimmung gewertet, als der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit "Ja" und sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit "Nein" abgestimmt hatten. Nach dem Grundgesetz können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Aus Sicht der Kläger sei die Stimmabgabe Brandenburgs ungültig. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun erstmals diese Frage.
Bundespräsident Johannes Rau hatte das Zuwanderungsgesetz am 20. Juni unterzeichnet, weil aus seiner Sicht ein Verfassungsverstoß nicht zweifelsfrei vorliege. Der Zweite Senat will sein Urteil vor dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2003 verkünden. Die Mehrzahl der Länder spricht sich nach Angaben von Bremens Innensenator Kuno Böse (CDU) für eine Verschiebung auf den 1. Juli 2003 aus.
Die Kernpunkte des Gesetzes behandlen Imigration, Integration und Asyl. In Paragraf 1 des Gesetzentwurfes ist festgehalten: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland." So sollen Deutsche, EU-Bürger und bereits in Deutschland lebende Ausländer bei der Arbeitsplatzvergabe Vorrang vor der Anwerbung von Kräften aus Drittstaaten haben. Vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in ganz Deutschland geprüft werden. Davon unabhängig bekommen Hochqualifizierte ein Daueraufenthaltsrecht.
Asylverfahren werden beschleunigt. Die Duldung als Aufenthaltstitel wird abgeschafft. Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten kein Asyl, aber einen Abschiebeschutz. Dieser verfestigt sich nach
drei Jahren.
Das Nachzugsalter für Kinder in Deutschland lebender Ausländer wird von 16 auf 12 Jahre gesenkt. Ältere Kinder dürfen nur nachgeholt werden, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass eine Aufenthaltserlaubnis ohne sonstige Gründe erteilt werden kann, "wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen".
Vorgesehen sind Deutschkurse und eine Einführung in deutsche Geschichte, Kultur und das Rechtssystem. Die Kosten sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden, einen Teil sollen die Zuwanderer selbst bezahlen. Im Gesetz ist keine Summe genannt, die Bundesregierung will sich mit mindestens 200 Millionen Euro im Jahr beteiligen.
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Am 22. Okt. 2002 unter:
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