Empfehlung des Ethikraths Anfang 2003

Das Risiko der Genetik

Der Nationale Ethikrat wird seine Empfehlung zum Umgang mit der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) voraussichtlich Anfang 2003 präsentieren. Bei der PID werden Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, auf mögliche Schäden untersucht, bevor man sie in den Mutterleib einpflanzt. Bislang ist PID in Deutschland zumindest theoretisch nicht verboten, da das Verfahren im Embryonenschutzgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Nach herrschender Rechtsmeinung ist die PID mit dem Gesetz aber dennoch nicht vereinbar, weshalb sie in der Praxis nicht zur Anwendung kommt.

Bereits im Mai hatte sich die Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" des damaligen Bundestages mehrheitlich gegen die Zulassung der PID ausgesprochen und empfohlen, das Embryonenschutzgesetz in diesem Sinne zu präzisieren. Nur eine Minderheit von drei Parlamentariern stimmte damals in einem Sondervotum dafür, die PID für eine kleine Zahl in Frage kommender Paare mit hohem genetischem Risiko sowie auf der Grundlage weiterer Einschränkungen doch zuzulassen.

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