Hersteller unterliegt vor Gericht
"Öko-Test" darf über belastete Shrimps berichten
Die Zeitschrift hatte über die Belastung von einigen der Produkte mit dem Stoff Chloramphenicol berichtet und den Messwert genannt. Der Hersteller hält dies für unzulässig, wenn "Öko-Test" nicht zugleich darauf hinweist, dass die gemessene Konzentration deutlich unterhalb der in Deutschland geltenden Bestimmungen liegt. "Öko-Test" berief sich dagegen auf EU-Bestimmungen, wonach Chloramphenicol überhaupt nicht in den Produkten vorkommen dürfe. Das Landgericht Offenburg hatte auf Antrag des Unternehmens zunächst eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, sie später aber auf den Widerspruch der Zeitschrift hin aufgehoben.
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Am 25. Okt. 2002 unter:
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Neben Sondermüll auch Atommüll auf Äckern verklappt? »
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