Prozess gegen PKK-Mitglieder

Generalbundesanwalt klagt zwei mutmaßliche Spitzenfunktionäre an

Zwei mutmaßliche Spitzenfunktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK müssen sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass er gegen den 49-jährigen Salih H. und den 32-jährigen Sahin E. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben hat. Dem 49-jährigen Salih H. wird außerdem Land- und Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der gewaltsamen Besetzung des griechischen Generalkonsulats in Düsseldorf am 16. Februar 1999 vorgeworfen. Er leitete laut Anklageschrift von März 1998 bis Mai 1999 das Gebiet Köln der PKK, die 1993 in Deutschland verboten worden war. Zugleich war er stellvertretender Leiter der Region "Mitte".

Die beiden kurdischstämmigen Türken sollen sich als Mitglieder in einer innerhalb der PKK-Führung bestehendenden kriminellen Vereinigung beteiligt haben. Der 32-jährige Sahin E. gehört laut Bundesanwaltschaft seit Jahren zu den führenden Köpfen der PKK in Deutschland und Europa. Anfang 2000 sei ihm von der Parteiführung die europaweite Leitung des Arbeitsbereiches "Außenbeziehungen" übertragen worden, den er bis Juni 2001 geleitet habe. Die Haftbefehle gegen die beiden Männer wurden den Angaben zufolge unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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