Strafe für Preisabsprachen
Nintendo muss 149 Mio. Euro Strafe zahlen
Auch nach Einleiteung der Ermittlungen wich Nintendo nicht von seinem rechtswidrigen Verhalten ab. Die Vertriebshändler wurden hingegen dazu gezwungen die Absprachen einzuhalten. Dem zufolge musste jeder einzelne Nintendo-Händler Parallelausfuhren aus seinem Gebiet verhindern. Jene, die derartige Parallelausfuhren tolerierten, mussten Liefereinschränkungen oder Boykotte in Kauf nehmen.
Das rechtswidrige Verhalten des Spieleherstellers und seiner Vertriebshändler brachte hohe Preise für die Konsumenten auf dem europäischen Festland. Um sich eine ungefähre Schadensumme vorzustellen: Nintendo setzte 1997 rund fünf Mio. Spielkonsolen und zwölf Mio. Spiele am europäischen Markt ab. "Die Verbraucher haben das Recht Spiele und Konsolen zum günstigsten Preis auf dem Markt zu erstehen. Verhaltensweisen die Preise künstlich hoch halten, lassen wir einfach nicht zu", begründet EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti die Entscheidung der Kommission.
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Am 30. Okt. 2002 unter:
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