Unverlangter Versand mit Geheimzahl gefährlich
Verbraucherzentrale verklagt Quelle Bank wegen unbestellter Kreditkarten
„Bei Kreditkarten mit einer PIN bestehen für Verbraucher erhebliche Unannehmlichkeiten und Haftungsrisiken, wenn sie in den Besitz Dritter gelangen“, so Egbert Groote, Rechtsexperte beim vzbv. Daher dürften diese nicht ohne Anforderung mit normaler Post an die Verbraucher versandt werden. Es sei z. B. nicht auszuschließen, dass Unbefugte das Schreiben aus dem Briefkasten entwenden und sich zu Lasten des Adressaten auf Einkaufstour begeben. „In solchen Fällen hat der Verbraucher erhebliche Probleme zu beweisen, dass er die Karte nicht benutzt hat“, so Groote. Zudem könnten die Angeschriebenen den Missbrauch durch Unbefugte nicht vermeiden, da sie mit keiner Zusendung rechnen konnten.
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Am 30. Okt. 2002 unter:
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