Arbeitsmarktreform
Erstes "Hartz-Gesetz" könnte ab Januar gelten
Dem Blatt zufolge legt das Gesetz weiterhin fest, dass für Arbeitslose über 55 Jahren bis Ende 2006 ein Vorruhestand angeboten wird. Bis zum Eintritt in eine vorgezogene Rente ab 60 soll ein "Brückengeld" in Höhe des halben Arbeitslosengeldes gezahlt werden. Arbeitslose, die sich in einer "Ich-AG" selbstständig machen, erhalten einen bis Ende 2005 befristeten "Existenzgründungszuschuss".
Er beträgt im ersten Jahr 50, im zweiten 30 und im dritten Jahr 20 Prozent des Arbeitslosengeldes einschließlich Sozialbeiträge. Das Jahreseinkommen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Wer diesen Zuschuss erhält, braucht sein Einkommen nur pauschal mit zehn Prozent zu versteuern. Mit nur zehn Prozent sollen auch Minijobs in Privathaushalten mit bis zu 500 Euro Monatslohn versteuert werden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 31. Okt. 2002 unter:
arbeitStichworte:
« Millionen-Beihilfen für Frankfurter Chipfabrik genehmigt
Tierschützer fordern: Zirkus ohne Wildtiere »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
