Arbeitsmarktreform

Erstes "Hartz-Gesetz" könnte ab Januar gelten

Das erste Gesetz zur Realisierung der Hartz-Vorschläge soll bereits in der nächsten Woche im Bundestag eingebracht werden. Das berichtet die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" vom Donnerstag. Das Gesetz soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Zu den Kernpunkten gehören laut Zeitung, dass sich ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung unverzüglich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden muss. Wer bis zu 400 Euro Arbeitslosengeld erhält, muss für jeden Tag der verspäteten Meldung sieben Euro Abzug in Kauf nehmen. Bei einem Arbeitslosengeld bis zu 700 Euro werden täglich 35 Euro, darüber je 50 Euro abgezogen. Wer eine zumutbare Stelle oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme ablehnt, muss zwischen drei und zwölf Wochen auf Arbeitslosengeld verzichten.

Dem Blatt zufolge legt das Gesetz weiterhin fest, dass für Arbeitslose über 55 Jahren bis Ende 2006 ein Vorruhestand angeboten wird. Bis zum Eintritt in eine vorgezogene Rente ab 60 soll ein "Brückengeld" in Höhe des halben Arbeitslosengeldes gezahlt werden. Arbeitslose, die sich in einer "Ich-AG" selbstständig machen, erhalten einen bis Ende 2005 befristeten "Existenzgründungszuschuss".

Er beträgt im ersten Jahr 50, im zweiten 30 und im dritten Jahr 20 Prozent des Arbeitslosengeldes einschließlich Sozialbeiträge. Das Jahreseinkommen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Wer diesen Zuschuss erhält, braucht sein Einkommen nur pauschal mit zehn Prozent zu versteuern. Mit nur zehn Prozent sollen auch Minijobs in Privathaushalten mit bis zu 500 Euro Monatslohn versteuert werden.

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