"Rechtsgespräch" am 8.Oktober

V-Mann-Problematik wird erörtert

Bei dem "Rechtsgespräch" am 8. Oktober vor dem Bundesverfassungsgericht wird Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) als Vertreter der Bundesregierung am Erörterungstermin zur so genannten V-Mann-Problematik im NPD-Verbotsverfahren teilnehmen. Nachdem im Januar aufgeflogen war, dass unter den in den Verbotsanträgen zitierten NPD-Funktionären auch Spitzel der Geheimdienste waren, hatte das Gericht die eigentlich für Februar geplante mündliche Verhandlung erst einmal aufgehoben. Nach diesem Erörterungstermin wird der Zweite Senat in einer Beratung entscheiden, ob es in dem Parteiverbotsverfahren eine mündliche Verhandlung geben wird und wie gegebenenfalls die Beweisaufnahme vonstatten geht.

Themen des Erörterungstermins sind nach Angaben der Gerichtsprecherin der Einfluss von V-Leuten auf das Erscheinungsbild der NPD, die Rechtsgrundlagen für Art und Umfang der Beobachtung der rechtsextremistischen Partei auf Bundes- und Länderebene und die Praxis der Anwerbung und Führung von V-Leuten. Schließlich wird das Gericht mitteilen, ob es auf der Nennung weiterer Namen von V-Leuten besteht und ob diese in dem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden sollen.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin handelt es sich um den ersten Erörterungstermin in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Bei dem Rechtsgespräch werden keine Zeugen vernommen. Vertreter des Verfassungsschutzes sind nicht geladen.

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