Prozess um Bayer-Medikamente
Patienten bleiben auf Gerichtskosten sitzen
Da die Patienten im Vorfeld nicht über ein anderes Verfahren zur Kostenbeteiligung belehrt worden seien, sei die Mehrzahl der Kläger davon ausgegangen, dass Kosten lediglich im Erfolgsfall, also bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung, anfallen und dann vom Schadensersatz abgezogen würden. Die Verfahren zögen sich dagegen häufig über viele Jahre hin, wobei Kosten, die durch Reisen der Patienten in die USA zu Gerichtsterminen bzw. ärztliche Untersuchungen nicht erstattet würden. werden zum einen teilweise notwendig, die nicht erstattet werden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 01. Nov. 2002 unter:
justizStichworte:
« Greenpeace-Aktivisten protestieren in München
Bahn bekommt Konkurrenz »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
- Emanzipation der Frau: Kristina Schröder, Frauenqoute und Gleichberechtigung
- Fitness & Wellness durch Sport im Alter
- Coaching für Führungskräfte: Jürgen Klopp | Motivation und Erfolg
