Abmahnung für die Telekom
Gebühr für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz ins Mobilnetz
Hintergrund des Auskunftsservices ist die seit 1. November 2002 mögliche Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich, wodurch anhand der Nummer das zugehörige Netz nicht mehr direkt erkennbar ist. Bereits zuvor hatte der vzbv die hohen Wechselentgelte für die Rufnummernmitnahme von einem Mobilfunknetz in ein anderes kritisiert.
Vielmehr sollten die Kosten in einer gebührenfreien Ansage vor der Verbindung zu einem Mobilfunknetz genannt werden, damit der Kunde das von ihm angewählte Netz - und damit die Kosten - auch weiterhin erkennen kann. Die Netzbetreiber haben dieses Problem dadurch gelöst, indem sie ihren Kunden diese Auskünfte per Telefon oder SMS zur Verfügung stellen. Doch anders als die Telekom verlangen die Netzbetreiber im Mobilfunkbereich, unter anderem auch die Telekomtochter T-Mobile, kein Entgelt für derartige Auskünfte.
"Indem die Telekom in den Geldbeutel des Kunden langt, nutzt sie zum wiederholten Male ihre marktbeherrschende Stellung aus", so von Braunmühl. Der vzbv sieht die Gefahr, dass die von der Preisangabenverordnung angestrebte Preistransparenz durch die kostenpflichtige Telekom-Auskunft ausgehebelt wird. "Nicht viele Kunden werden bereit sein, für die Netz- und Preisauskunft ein hohes Entgelt zu zahlen. Stattdessen werden sie auf eine Preisinformation verzichten", so von Braunmühl.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Kunde, der sich bei der Telekom zuvor über die günstigste Mobilfunkverbindung informiert hat, für die erste Gesprächsminute mehr bezahlen, als wenn er direkt das teuerste Netz angewählt hätte.
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Am 11. Nov. 2002 unter:
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