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Gericht bestätigt eingeschränktes Versammlungsrecht für Atommülltransport

Castor-Transport

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Versammlungsrecht entlang der Strecke für den Atommülltransport eingeschränkt. Das bestätigte der OVG-Sprecher Jürgen Rettberg am Montag in Lüneburg. Damit ist es den Atomkraftgegnern verboten, jeweils 50 Meter links und rechts der möglichen Transportstrecken sowie in einem Radius von 500 Metern um den Verladebahnhof Dannenberg und das Zwischenlager in Gorleben zu protestieren.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) kritisierte die OVG-Entscheidung scharf. Das Polizeirecht dürfe das "Versammlungsrecht nicht aushebeln", sagte ein BI-Sprecher. Durch einige unfriedliche Demonstrationen dürfe das Demonstrationsrecht der Masse nicht beeinträchtigt werden. Die Entscheidung sei "ein rechtlicher Skandal".

BI-Sprecher Francis Althoff zeigte sich gleichwohl zufrieden mit dem Verlauf der Protestaktionen am Wochenende. Es seien mehr Demonstranten gekommen als erwartet. So hätten vor dem möglichen Endlager in Gorleben mehr als 4.000 Menschen protestiert. Die Polizei sprach von 2.000 Demonstranten. Am Sonntag seien entlang der Transportstrecke symbolisch elf Dörfer neu gegründet worden, sagte Althoff. An den Aktionen hätten sich rund 1.000 Menschen beteiligt.

Der Castor-Zug soll am Montag in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague starten. Erstmals werden gleich zwölf Atommüllbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht. Es wird erwartet, dass der Castor-Zug bereits am Dienstag die Grenze nach Deutschland überquert. Demnach könnten die Castoren erfahrungsgemäß bereits am Mittwoch am Verladebahnhof in Dannenberg eintreffen. Dort werden sie auf Tieflader verladen, um die letzten 20 Kilometer zum Zwischenlager nach Gorleben auf der Straße zurückzulegen.

Die Atomkraftgegner wollen ihren Protest am Montagvormittag mit einem Karnevalszug in Dannenberg unter dem Motto "Castor alaaf und helau - De Zoch kütt" fortsetzen.