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Apartheid-Opfer klagen auf Schadenersatz auch durch deutsche Firmen

Entschädigungsforderungen aus Südafrika

Unternehmen sich nun auch mit gerichtlichen Forderungen von Opfern des früheren Apartheid-Regimes in Südafrika konfrontiert. Ein Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen der Opfer des Regimes und ihrer Angehörigen, die so genannte Khulumani Support Group, hat bei einem New Yorker Gericht Klage gegen insgesamt 20 Konzerne und Banken aus sechs Industrienationen eingereicht, darunter auch einige aus Deutschland. Ihnen werde vorgeworfen, die ab 1986 gegen Südafrika verhängten Sanktionen unterlaufen und damit zur Verlängerung des Apartheid-Regimes beigetragen zu haben, sagte der Geschäftsführer von "medico international", Thomas Gebauer, am Dienstag in Berlin.

Auf deutscher Seite richtet sich die Klage gegen die Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Daimler Chrysler und Rheinmetall. Vorgeworfen wird ihnen Gebauer zufolge die finanzielle Unterstützung des Regimes durch Anleihen und Umschuldungsangebote beziehungsweise militärische Unterstützung durch "äußerst fragwürdige Rüstungslieferungen".

Die Klage, die von dem bereits mit der Zwangsarbeiterentschädigung befassten US-Staranwalt Michael Hausfeld vertreten wird, definiert keine spezielle Entschädigungssumme, die die Unternehmen den Opfern zahlen sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehe es vielmehr darum, die Klage als "Druckmittel" zu benutzen, um die Unternehmen zu außergerichtlichen Vergleichen zu zwingen, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der NS-Opfer, Lothar Evers, der "medico international" nach eigenen Angaben in der Angelegenheit berät.