Einzelhandel begrüßt Urteil des BGH
Verkauf unter Einstandspreis erlaubt
Schneider sagte, dass es nun erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung gebe, wie die seit vier Jahren geltende Regelung zum Verkauf unter Einstandspreis auszulegen sei. Es sei bemerkenswert, dass die Karlsruher Richter die vom Oberlandesgericht vorgeschlagenen Voraussetzungen für den Verkauf unter Einstandspreis verworfen haben. Dazu gehöre zum Beispiel, dass der Wettbewerb spürbar beeinträchtigt sein müsse. Dies habe das Oberlandesgericht bei Wal Mart vertreten, obwohl dieser über mehr als drei Monate Zucker mit zwei Prozent Preisabstand und Würfelzucker mit zehn Prozent Abstand unter Einstand verkauft hatte.
Das Kartellamt hatte im September 2000 Wal Mart sowie Aldi und Lidl den Verkauf unter Einstandspreis für die Grundnahrungsmittel H-Milch, Zucker und Pflanzenfett untersagt. Wal Mart hatte gegen diesen Beschluss als erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das daraufhin die Untersagungsverfügung insgesamt aufhob. Das Kartellamt rechtfertigte sein Vorgehen mit der "überlegenen Marktmacht von Wal Mart auf den jeweiligen regionalen Einzelhandelsmärkten gegenüber kleineren und mittleren Wettbewerbern".