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Besteuerung von Aktien- und Immobilienverkäufen zum Eingangssteuersatz

Steuersatz von 1,5 und 15 Prozent

SPD und Grüne haben sich am Sonntag abend in einer Koalitionsrunde beschlossen, Erlöse aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und vermieteten Immobilien künftig mit 1,5 bzw. 15 Prozent zu besteuern. Die ursprünglichen Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel, Veräußerungsgewinne bei Aktien und Immobilien voll als Einkommen zu besteuern, sind damit vom Tisch. Die 15 Prozent entsprechen dem von der Bundesregierung angestrebten persönlichen Eingangssteuersatz. SPD-Generalsekretär Olaf Scholz betonte am Montag morgen, man habe "im internationalen Vergleich jetzt eine sehr moderate Lösung gefunden. Die 15 Prozent die dabei jetzt heraus kommen, sind weniger als in vielen anderen Ländern." Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Müntefering, sagte, mit der Regelung würden bestehende "Steuerprivilegien" abgebaut.

Für Besitz, der vor dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten der neuen Regelung am 21. Februar 2003 erworben wurde und später verkauft wird, soll eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös erhoben werden. Nach dem 21. Februar erworbene Aktien und Immobilien sollen bei einem Verkauf mit 15 Prozent versteuert werden. Besteuerungsgrundlage ist nicht nur der Gewinn, sondern der gesamte Verkaufserlös.

Für den gesamten bestehenden Besitz von Aktien und Immobilien gilt bei künftigen Veräußerungen demnach ein Steuersatz von 1,5 Prozent. Lediglich für Verkaufsgewinne aus Neubesitz sollen 15 Prozent angesetzt werden.

Heftiger Widerstand aus der Finanzbranche

Für Verkaufserlöse aus Alt-Besitz soll es mehrere Möglichkeiten geben, die Besteuerung in Höhe von 1,5 Prozent zu vermeiden. Kann nachgewiesen werden, dass kein Gewinn erzielt worden ist, soll keine Steuer fällig werden. Bei Gewinnen und Verlusten soll weiterhin eine Verrechnung innerhalb der Einkommensart möglich sein. Die Angaben zum Gewinn sollen nach den bislang vorliegenden Informationen wie bisher selbst angegeben werden können, und nicht etwa direkt bei den Banken erhoben werden. Ursprüngliche Überlegungen von Rot-grün, Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter einzuführen, scheiterten damit am heftigen Widerstand aus der Finanzbranche.

Bei den Grünen gibt es bereits generelle Bedenken auf eine Besteuerung der Verkaufserlöse aus Alt-Besitz. Als Grund werden die hohen Verwaltungskosten genannt.

Mit dem maximalen Steuersatz von 15 Prozent sind nun auch die ursprünglichen Überlegungen von SPD und Grünen für eine generelle Steuer auf Gewinne zum persönlichen Steuersatz verworfen worden. Der Steuersatz von 15 Prozent entspricht dem von der Bundesregierung geplanten persönlichen Eingangssteuersatz und liegt damit weit unter dem vorgesehenen Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen.

Die jetzt beschlossene Besteuerung soll unabhängig davon gelten, wie lange die Wertpapiere oder die Immobilien gehalten wurden. Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen.

Der Entwurf für das "Steuervergünstigungsabbaugesetz", in dem die neue Spekulationssteuer enthalten ist, soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat, wo die Union die Mehrheit hat.

Banken reagieren erleichtert

Die Banken reagierten nach einem Bericht der Financial Times Deutschland erleichtert auf Eichels Korrektur. Mit der pauschalen Besteuerung von 15 Prozent könnten die Kreditinstitute und ihre Kunden besser leben als mit der ursprünglich angestrebten vollen Besteuerung, die Belastungen von 50 Prozent und mehr zur Folge gehabt hätte.

Finanzexperten aus der Wirtschaft bemängeln dennoch, die Pläne würden Aktien und Immobilien weniger attraktiv machen. Dies sei vor allem angesichts der immer notwendiger werdenden privaten Altersvorsorge problematisch.

Am 18.11.2002

Verkehrspolitik

TRANSNET begrüßt mögliche Pläne für eine Besteuerung von Flugbenzin. Medienberichten zufolge will Finanzminister Eichel für innerdeutsche Flüge eine Kerosinsteuer einführen, sollten im Etat 2005 weitere Lücken klaffen. "Mit diesem Vorgehen wäre ein Wettbewerbsnachteil der Bahnen im Vergleich zum Flugverkehr abgeschafft", erklärte Gewerkschaftschef Norbert Hansen. Insofern mache dies Sinn. TRANSNET habe ein solches Vorgehen bereits seit längerem gefordert.

Hansen forderte zugleich, die Mehrwertsteuer auf In- und Auslandsflügen einzuführen. "Auch dies ist ein Wettbewerbsnachteil der Schiene", kritisierte der TRANSNET-Vorsitzende. Die Einführung der Steuer für Auslandsflüge war vom Bundestag bereits im vergangenen Jahr bereits beschlossen worden. Allerdings hatte die Union den Vorstoß im Bundesrat gestoppt. "Dabei kann dies getrost als Subvention gewertet werden. Hier hätte die Union Farbe bekennen können", stellte Hansen fest.

Zugleich erinnerte der Gewerkschaftsvorsitzende die Bundesregierung an die Zusage, die Mehrwertsteuer im Fernverkehr auf sieben Prozent abzusenken. "Dies muss jetzt endlich in trockene Tücher gepackt werden." Die Bahnen, die bislang noch den vollen Satz abführen müssen, könnten diese Vergünstigung dann an die Kunden weitergeben. Umweltminister Trittin hatte mehrfach zugesagt, den Mehrwertsteuersatz im Fernverkehr im kommenden Jahr zu senken.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass der Flugverkehr das Klima etwa doppelt so stark wie bisher angenommen belastet. "Der Klimaschaden durch Kondensstreifen und künstliche Wolkenbildung wurde bisher unterschätzt", erläuterte Manfred Treber, Klimaexperte von Germanwatch. Der Flugverkehr trage mittlerweile fast 9 Prozent zum globalen Treibhauseffekt bei. Treber: "Es ist höchste Zeit, die fiskalische Förderung des umweltschädlichsten Verkehrsmittels zu beenden."

Die Steuerbefreiung des Luftverkehrs geht auf das so genannte Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 zurück, mit dem das damals junge Verkehrsmittel Flugzeug gefördert werden sollte. Diese Anschubförderung sei nach Auffassung der Allianz pro Schiene überholt, da der Luftverkehr mit jährlichen Wachstumsraten von fünf Prozent längst etabliert sei. Auch das Argument der Fluggesellschaften, dass der Luftverkehr seine Wegekosten durch Gebühren selbst trage, laufe ins Leere. Allianz pro Schiene-

Geschäftsführer Dirk Flege: "Treibstoffsteuer ist eine Umweltverbrauchssteuer - mit der Finanzierung der Verkehrswege haben Energiesteuern nichts zu tun." Mit dieser "Augenwischerei" versuchten die Fluggesellschaften, ein "anachronistisches Steuerprivileg" zu erhalten.

Die Allianz pro Schiene verwies auf die Ungerechtigkeit gegenüber Bahnfahrern, die durch die Steuerbefreiung des Flugverkehrs entstehe. "Auf der Strecke Berlin-München spart der Flieger 25 Euro gegenüber dem Bahnfahrer, der alle üblichen Steuern mit seinem Bahnticket bezahlt", rechnete Dirk Flege vor. Seit der europäischen Richtlinie 2003/96/EG vom 23. Oktober 2003 zur Besteuerung von Energieerzeugnissen ist es ohne weiteres möglich, eine Kerosinsteuer auf innerdeutsche Flüge einzuführen. In Deutschland ist dazu eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich.

Die Allianz pro Schiene ist ein Bündnis aus 17 Umweltverbänden, Fahrgastorganisationen und Gewerkschaften zur Förderung des umweltverträglichen und sicheren Schienenverkehrs. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 51 Unternehmen aus der bahnnahen Wirtschaft.

Am 08. Jun. 2004

Trotz Verfassungswidrigkeit

Die SPD-Spitze sieht wegen des Widerstandes der Union derzeit kaum eine Chance für eine stärkere Belastung von hohen Erbschaften. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß sagte der "Berliner Zeitung", zwar entspreche es dem SPD-Programm, hohe und höchsten Erbschaften stärker zur Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben heranzuziehen. Allerdings lehne das die Union strikt ab. "Daher würde ich die Wahrscheinlichkeit für eine Einigung im Moment als gering einschätzen", sagte Poß. Er sehe das eher als Thema in der Wahlkampfauseinandersetzung 2009.

Die Erbschaftsteuer war kürzlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden, weil bei der Berechnung der Steuer Immobilie im Gegensatz zu Kapitalvermögen nicht mit dem tatsächlichen Wert angesetzt werden. Die Karlsruher Richter verlangten bis Ende 2008 Änderungen.

Vor allem aus der so genannten SPD-Linken kamen anschließend Forderungen, eine Reform dazu zu nutzen, die Parteitagsbeschlüsse der SPD nach einer stärkeren Besteuerung hoher Erbschaften umzusetzen.

Am 19. Mär. 2007