Steuersatz von 1,5 und 15 Prozent
Besteuerung von Aktien- und Immobilienverkäufen zum Eingangssteuersatz
Für Besitz, der vor dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten der neuen Regelung am 21. Februar 2003 erworben wurde und später verkauft wird, soll eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös erhoben werden. Nach dem 21. Februar erworbene Aktien und Immobilien sollen bei einem Verkauf mit 15 Prozent versteuert werden. Besteuerungsgrundlage ist nicht nur der Gewinn, sondern der gesamte Verkaufserlös.
Für den gesamten bestehenden Besitz von Aktien und Immobilien gilt bei künftigen Veräußerungen demnach ein Steuersatz von 1,5 Prozent. Lediglich für Verkaufsgewinne aus Neubesitz sollen 15 Prozent angesetzt werden.
Heftiger Widerstand aus der Finanzbranche
Für Verkaufserlöse aus Alt-Besitz soll es mehrere Möglichkeiten geben, die Besteuerung in Höhe von 1,5 Prozent zu vermeiden. Kann nachgewiesen werden, dass kein Gewinn erzielt worden ist, soll keine Steuer fällig werden. Bei Gewinnen und Verlusten soll weiterhin eine Verrechnung innerhalb der Einkommensart möglich sein. Die Angaben zum Gewinn sollen nach den bislang vorliegenden Informationen wie bisher selbst angegeben werden können, und nicht etwa direkt bei den Banken erhoben werden. Ursprüngliche Überlegungen von Rot-grün, Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter einzuführen, scheiterten damit am heftigen Widerstand aus der Finanzbranche.
Bei den Grünen gibt es bereits generelle Bedenken auf eine Besteuerung der Verkaufserlöse aus Alt-Besitz. Als Grund werden die hohen Verwaltungskosten genannt.
Mit dem maximalen Steuersatz von 15 Prozent sind nun auch die ursprünglichen Überlegungen von SPD und Grünen für eine generelle Steuer auf Gewinne zum persönlichen Steuersatz verworfen worden. Der Steuersatz von 15 Prozent entspricht dem von der Bundesregierung geplanten persönlichen Eingangssteuersatz und liegt damit weit unter dem vorgesehenen Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen.
Die jetzt beschlossene Besteuerung soll unabhängig davon gelten, wie lange die Wertpapiere oder die Immobilien gehalten wurden. Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen.
Der Entwurf für das "Steuervergünstigungsabbaugesetz", in dem die neue Spekulationssteuer enthalten ist, soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat, wo die Union die Mehrheit hat.
Banken reagieren erleichtert
Die Banken reagierten nach einem Bericht der Financial Times Deutschland erleichtert auf Eichels Korrektur. Mit der pauschalen Besteuerung von 15 Prozent könnten die Kreditinstitute und ihre Kunden besser leben als mit der ursprünglich angestrebten vollen Besteuerung, die Belastungen von 50 Prozent und mehr zur Folge gehabt hätte.
Finanzexperten aus der Wirtschaft bemängeln dennoch, die Pläne würden Aktien und Immobilien weniger attraktiv machen. Dies sei vor allem angesichts der immer notwendiger werdenden privaten Altersvorsorge problematisch.
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Am 18. Nov. 2002 unter:
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« Gewerkschaften fordern stärkere Besteuerung von Vermögen
Private Konsumbereitschaft ist gestiegen »

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