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Werbeverbot für Tabakwaren ab 2003

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) hat in erster Lesung über eine neue Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung abgestimmt. Dabei hat das Parlament eine Reihe von Veränderungen abgelehnt, die das Werbeverbot aufgeweicht hätten. Nun soll der Ministerrat die Richtlinie mit den Änderungen des EP endgültig beschließen. Der Vorschlag sieht ein generelles Werbeverbot für Tabakwaren in den Printmedien und im Internet vor, ebenso im Rundfunk (TV, Radio). Verboten werden soll auch das Sponsoring von Rundfunkprogrammen und Events, wenn sie grenzüberschreitend sind. Die Kommission hat die Entscheidung des Parlaments begrüßt.

"Die Mitglieder des EP haben sich in all dem Dunst ihren klaren Blick bewahrt", begrüßte David Byrne den Beschluss des Parlaments. Der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz lobte zudem die Qualität der im EP geführten Debatte. Die nun vorgeschlagene Richtlinie findet ein "ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Notwendigkeiten des Binnenmarktes und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit", so Byrne.

Nach den Verzögerungen der vergangenen Jahre sei nun der Weg für eine rasche Verabschiedung frei, sagte Byrne. Damit spricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2000 an, das ein bereits erlassenes Tabakwerbeverbot in der EU zu Fall brachte. Byrne betonte, dass sich der neue Vorschlag streng an die Beschränkungen des EuGH hält. Teilbereiche der Tabakwerbung, die von der Richtlinie nicht erfasst würden, könnten die Mitgliedstaaten selbst regeln. Eine Vereinheitlichung der Tabakwerbung in der EU sei notwendig, weil die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sehr unterschiedlich seien. Die Werbewirtschaft befürchtet dagegen negative wirtschaftliche Auswirkungen.