Autobahn 33
Autobahngegner sollen Kosten ihrer Proteste jetzt zahlen
Und die Behörden sind jetzt offenbar noch einmal im Vorteil. Fast vier Jahre dauert der juristische Streit, von dessen Ausgang abhängt, ob 12 Umweltaktivisten über mehrere Jahre Schulden haben werden. Jeder von ihnen soll exakt 12.248,11 Mark, das sind rund 6.300 Euro, an die Staatskasse bezahlen.
In dem Betrag sind die Kosten für die Wartung der während der Räumung eingesetzten Maschinen ebenso enthalten wie die Bezahlung des Räumungspersonals, der Abtransport von Bauschutt und die spätere Aussaat von Grassamen auf dem Gelände. Auch der Wachdienst, der anschließend das Areal Tag und Nacht inspizierte, soll von den AutobahngegnerInnen bezahlt werden. Betroffene wehrten sich zunächst juristisch gegen diese Forderungen. Aber in sämtlichen Instanzen wurden ihre Klagen abgewiesen.
Kürzlich sind sie nun mit einem offenen Brief an den Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages, sämtliche Landtagsfraktionen, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie den Republikanischen Anwaltsverein noch einmal an die Öffentlichkeit gegangen.
Sie wollen auf die massive Einschränkung demokratischer Rechte aufmerksam machen, die entsteht, wenn AktivistInnen für die gegen sie gerichteten Polizeieinsätze aufkommen sollen. Außerdem listen sie schwere juristische Mängel auf, die ihrer Meinung nach von den zuständigen Gerichten einfach ignoriert wurden. So sei ein Teil der zur Zahlung verpflichteten Personen am Tag der Räumung gar nicht auf dem Gelände gewesen.
Andere hätten nicht sofort nach Räumungsaufforderung das Gelände verlassen können. Sie hielten sich in Baumhäusern auf, von denen sie nicht einfach runterspringen konnten. Außerdem seien Kosten für den Abtransport von Müll berechnet worden, der noch Wochen später sichtbar auf dem Gelände lag, was die Betroffenen und ihre Anwälte auch mit Fotos beweisen können.
Doch alles hat keine aufschiebende Wirkung für die Geldforderungen. Die Gerichtskasse hat mittlerweile jeden weiteren Antrag auf Stundung der Zahlungen abgewiesen und betreibt momentan gegen mehrere Personen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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