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Unverheiratete Väter dringen auf Änderungen bei Sorgerecht für Kinder

Gleichstellung gefordert

Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" unterstützt eine Klage unverheirateter Väter vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht auf Gleichstellung beim Sorgerecht. Vereinsvorsitzender Dietmar-Nikolai Webel sagte am Sonntag, die bestehende Regelung sei eine Benachteiligung nicht verheirateter gegenüber verheirateten Vätern. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sprach dagegen von "Stimmungsmache". Bereits jetzt sei geregelt, dass das Kind ein Recht darauf habe, beide Eltern sehen zu dürfen. Das Gericht hatte sich in der vergangenen Woche mit der Klage befasst, ein Urteil fällt voraussichtlich erst in einigen Monaten.

Webel kritisierte, nach der gegenwärtigen Rechtslage sei für das Sorge- oder Umgangsrecht mit den Kindern stets die Zustimmung der Mutter erforderlich. Dagegen gelte bei verheirateten Paaren auch nach einer Scheidung normalerweise das gemeinsame Sorgerecht. "Väter sind nicht mehr lediglich Familienernährer wie vor 30 Jahren", betonte er. Sie wollten ihre Vaterrolle aktiv leben und Zeit mit ihren Kindern und der Familie verbringen sowie einen aktiven Beitrag zur Erziehung leisten. Väter sollten nicht auf die Zustimmung der Mutter angewiesen sein, um ihr Kind zu sehen, verlangte er. Auch die Dauer einer Beziehung zwischen Vater und Mutter dürfe nicht für das Sorgerecht ausschlaggebend sein.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter lehnt dagegen eine Änderung des gültigen Sorgerechts für Kinder ab. Geschäftsführerin Peggi Liebisch sagte, die Zahl der Väter, die das Sorgerecht wünschten, aber nicht erhielten, sei sehr gering. Liebisch betonte, wenn ein problemloser Umgang zwischen Mutter und Vater gewährleistet sei, würden die Mütter auch ihre Zustimmung etwa für ein halbes Sorgerecht geben. Zweifelten sie jedoch an der Zuverlässigkeit des Vaters, sei es oft auch im Sinne des Kindes, die Zustimmung nicht zu erteilen.

Die Rechtssprechung in Deutschland ist laut Liebisch darauf angelegt, den Umgang der Väter mit den Kindern zu fördern. So gebe es auch Fälle, wo Mütter zu Bußgeld verurteilt wurden, weil sie den Vätern den Umgang mit ihren Kindern verweigerten. Zudem gebe es auch einen so genannten betreuten Umgang, um sogar bei gewalttätigen Vätern oder bei Verdacht auf Kindesentführung einen Kontakt zu ermöglichen.