Streit ums Geld für Medikamente
Krankenkassen klagen Ärzte der Geldverschwendung an
Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verlangte Ausgabenerhöhung sei "gegen alle Vernunft" und würde die Beitragssätze im kommenden Jahr um 0,6 Prozentpunkte erhöhen, kritisierten die Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Bundesregierung habe erst jüngst neue Rabattregelungen eingeführt, damit die Ausgabenentwicklung um rund sieben Prozent entlasten werde. "Damit kann im Jahre 2003 ein höheres Arzneimittelvolumen finanziert werden, ohne dass die Maastricht-Kriterien verletzt" würden, schreiben die Kassen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte die Forderung der KBV "inakzeptabel". Es handele sich um "ein völlig falsches Signal in einer Situation, in der alle einen Beitrag leisten müssen, um das Defizit des Gesundheitssystems auszugleichen", sagte ihr Sprecher Klaus Vater. Das Sozialministerium geht davon aus, dass das Krankenkassen-Defizit zum Jahresende auf bis zu zwei Milliarden Euro steigen wird.
Die Kassenärzte wiesen die Kritik an ihrer Forderung zurück. Der Mehrbedarf von sechs Milliarden Euro sei "konservativ und nicht etwa unter dem Eindruck von Drogen" berechnet, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Die zusätzlichen Mittel würden zur Behandlung von Krebs, Alzheimer, Depressionen und Multipler Sklerose benötigt. Für diese Krankheiten stünden immer bessere, lindernde und zum Teil auch heilende Medikamente und Verfahren zur Verfügung. Allerdings hätten diese ihren Preis.
Laut Stahl steht der einzelne Arzt "vor einem Dilemma". Zum einen wolle er seinen Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen lassen, auf der anderen Seite fehle dafür das Geld. Das deutsche Gesundheitssystem stehe jetzt an einer Schwelle, sagte Stahl. Der schon jetzt vorhandene Mehrbedarf von sechs Milliarden Euro lasse es künftig nicht mehr zu, alle Patienten mit den besten Methoden zu behandeln. Die von den Krankenkassen angebotene Steigerung von rund drei Prozent für Innovationen reiche bei weitem nicht aus.
Unterdessen wurde das Notgesetz zur Beitragssicherung in der Kranken- und Rentenversicherung am Freitag vom Bundesrat vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an, der am kommenden Donnerstag tagen soll. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetzespaket zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.
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