Etatentwurf der Bundesanstalt für Arbeit
ABM nur noch für sechs Monate
Auch solle die Dauer von Fortbildungsmaßnahmen verringert werden. Laut Entwurf würden sie künftig "höchstens ein Jahr" finanziert. Durch die Neuregelungen spare die Bundesanstalt mittelfristig Geld, heißt es in dem Bericht weiter. Bisher erwerbe ein Arbeitsloser, der zwölf Monate in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme unterkomme, damit einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch die sechsmonatige Laufzeit würden solche Ansprüche nicht erworben, so dass es in vielen Fällen nur Arbeitslosenhilfe gebe.
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Am 06. Nov. 2002 unter:
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