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Alle Punkte des Gesundheits-Sparpakets auf einen Blick

Punke des Sparpakets

Mit Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mehr als drei Milliarden Euro bei allen Akteuren einsparen. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker kündigten Proteste an. Am Donnerstag wurden die Eilmaßnahmen erstmals im Parlament in Berlin beraten. Sie sind aufgeteilt in zwei Teile. Einem Teil muss der Bundesrat zustimmen.

  • Ärzte, Zahnärzte und Kliniken müssen 2003 eine NULLRUNDE hinnehmen. Die Ausgaben für Honorare wie für die Krankenhäuser insgesamt sollen auf dem Stand diesen Jahres eingefroren werden. Bisher orientieren sich die Ausgaben an den allgemeinen Löhnen und Gehältern. Ausnahmen soll es unter anderem für Krankenhäuser geben, die existenziell bedroht sind, im kommenden Jahr das neue Finanzierungssystem nach Fallpauschalen einführen oder neue Arbeitszeitmodelle erproben. Auch niedergelassene Ärzte, die sich an den Spezialprogrammen für chronisch Kranke beteiligen, sollen von der Nullrunde verschont bleiben.
  • Den gesetzlichen Krankenkassen wird von diesem Donnerstag an bis Ende 2003 ein BEITRAGSSTOPP verordnet. Ihre Beitragssätze sollen sie nur noch in Ausnahmefällen anheben dürfen, beispielsweise wenn sie zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit Kredite aufnehmen müssen.
  • Pharmahersteller und Großhändler müssen den Krankenkassen höhere RABATTE einräumen. Auch die Apotheken werden zu höheren Rabatten gegenüber Krankenkassen gezwungen. Allein auf diese Weise sollen rund 1,4 Milliarden Euro mehr eingenommen werden.
  • Die Zuwendungen für das STERBEGELD werden halbiert. Ausgezahlt werden künftig nicht mehr 1050, sondern nur noch 525 Euro.
  • Die VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE wird für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 3375 auf 3825 Euro angehoben. Somit ist der Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) erst ab diesem höheren Einkommen möglich.
  • Die Höchstpreise für ZAHNERSATZ werden pauschal um fünf Prozent gekürzt.
  • Für hochpreisige patentgeschützte Arzneien werden FESTBETRÄGE eingeführt. Dieser Neuerung muss der Bundesrat zustimmen.
  • Die VERWALTUNGSKOSTEN der gesetzlichen Krankenkassen werden auf dem Niveau von 2002 eingefroren. Auch diese Maßnahme bedarf der Zustimmung der Länderkammer.