Zigaretten sind jetzt laut Verpackung tödlich
Beschluss zur Tabakkennzeichnung
Zudem werden Höchstmengen für den Gehalt an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid für Tabakerzeugnisse festgeschrieben. Der Rauch einer Zigarette darf nach der Verordnung höchstens je 10 Milligramm Teer und Kohlenmonoxid sowie ein Milligramm Nikotin enthalten. Darüber hinaus werden an die Messverfahren für die Mengenbestimmung höhere Anforderungen gestellt. Nach Maßgabe des Bundesrates soll das Nichteinhalten der Vorschriften unter Strafe gestellt werden.
Der Verordnung zufolge dürfen Zigaretten nach den alten Regeln nur noch bis zum 31. Dezember 2003 hergestellt und bis zum 30. Juni 2004 verkauft werden. Alle übrigen Tabakerzeugnisse dürfen bis zum 30. September 2004 ausgeliefert und bis zum 30. Juni 2005 verkauft werden.