ICE-Neubaustrecke Rhein/Main/Neckar
BUND warnt vor Bahnstrecke durch Vogelschutzgebiete
Der BUND wird der Bahn Gespräche anbieten, um eine gemeinsame Haltung gegen die Position der Landesregierung abzustimmen. Bleibt es bei der Haltung des Landes und werden die als schutzwürdig erkannten EU-Vogelschutzgebiete nicht förmlich nach dem Hessischen Naturschutzgesetz gesichert, dann darf nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs das Regierungspräsidium Darmstadt nicht einmal mit der Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Neubaustrecke beginnen (Urteil des EuGH vom 7.12.00 C-374/98).
Ohne diese Prüfung kann aber das Raumordnungsverfahren, das in den nächsten Wochen beginnen soll, nicht beendet werden. Die Rechtslage ist in diesem Punkt nach der Umsetzung des EU-Rechts in das Bundesnaturschutzgesetz im Frühjahr des vergangenen Jahres völlig eindeutig (§ 35 BNatSchG in Verbindung mit § 34 BNatSchG). Probleme mit den über 20 Jahre alten EU-Vogelschutzgebieten traten in Hessen erst kürzlich beim Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens auf. Sie führten zur Sicherstellung mehrerer Naturschutzgebiete im Umfeld des Flughafens und zum Ausscheiden der von der Stadt Frankfurt favorisierten Südvariante.
Bei der Planung zur ICE-Neubaustrecke zwischen Frankfurt/M. und Mannheim fanden die Planer der Bahn nun ebenfalls hohe Vogelbestände von Arten, die in Europa selten sind oder hier ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt haben und deshalb geschützt sind. Betroffen sind mehrere großflächige Gebiete, u. a. der Jägersburger und Lorscher Wald sowie die Altneckarschlingen. Eine Neubaustrecke ist ohne Schädigung der Vogelschutzgebiete nicht möglich. Das Problem ist dem Hessischen Umweltministerium seit 2001 bekannt.
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Am 03. Dez. 2002 unter:
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« Schutzgebieten in Ostdeutschland droht der Ausverkauf
Bevölkerungswachstum hemmt Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern »

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