Netzkriminalität
Kinderpornografie ist häufigste Straftat im Internet
Auf Platz zwei folgt mit deutlichen Abstand verfassungsfeindliches Material (89 Fälle). Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz fanden die Ermittler 36 Mal. In 20 Fällen reichten sie einen Verdacht in Bezug auf Tierpornografie weiter und 11 Mal fanden sie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eine Statistik über Zahl und den Ausgang der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gibt es allerdings nicht, weil das BKA keine Rückmeldung erhält, wenn es den Fall einmal abgegeben hat.
Die Beamten des BKA arbeiten mit einer Ausnahmeregelung. Denn die so genannte anlassunabhängige Recherche - also die Ermittlung ohne Anfangsverdacht - liegt normalerweise nicht im Zuständigkeitsbereich des BKA, wie Behördensprecher Dirk Büchner erläutert. Aufgrund der weltweiten Verfügbarkeit des Internets hat sich das BKA jedoch Ende 1998 mit den Ländern auf dieses Vorgehen verständigt.
Bei ihrer Recherche beschränken sich die Netzpolizisten nicht nur auf das World Wide Web. Neben Webseiten durchsuchen sie auch einschlägige Chatrooms, Newsgroups im Usenet und FTP-Server. Die Suche sei im Wesentlichen Handarbeit, sagt Büchner. Nur für die Kinderpornografie steht den Polizisten ein Programm zur Verfügung, das bereits bekannte, verbotene Inhalte aus diesem Bereich findet. Über die genauen Recherchemethoden gibt das BKA jedoch keine Auskunft.
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Am 12. Dez. 2002 unter:
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