Dosenpfand

Gericht weist Eilantrag der Dosenpfandgegner zurück

Die Gegner des Dosenpfandes sind erneut vor Gericht gescheitert. Ein Eilantrag von Unternehmen der Rewe Zentral AG und anderer Handelsunternehmen gegen die Pfandpflicht sei vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin abgelehnt worden, teilte das Bundesumweltministerium am Freitag in Berlin mit. Das Gericht habe damit letztinstanzlich die Beschwerde der Unternehmen gegen die Anfang Oktober getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, hieß es. Das Verwaltungsgericht habe es zuvor bereits abgelehnt, den Antragstellern einstweiligen Rechtschutz zu gewähren. Ziel der Anträge war es, die Einführung der Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 zu verhindern.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Er betonte, die Position der Bundesregierung sei vor Gericht wiederholt bestätigt worden. Die Entscheidung zeige erneut, dass die Versuche der Einwegseite, das Dosenpfand auf gerichtlichem Wege zu verhindern, aussichtslos seien. Trittin betonte: "Die Pfandpflicht gilt ab 1.1. 2003."

Derweil ergab eine Emnid-Umfrage, dass mehr als 40 Prozent der Bürger künftig auf Dosen oder Einwegflaschen verzichten wollen, wenn das Dosenpfand kommt. Bei den über 50-Jährigen seien es sogar 50 Prozent. Etwa ein Drittel der 1000 Befragten wolle jedoch weiterhin zu Dose und Einwegflasche greifen, heißt es in der repräsentativen Umfrage im Auftrag der TV-Illustrierten "Auf einen Blick".

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