500.000 EU-Rauchertote
Ärztekammer: "Wir können die Wirtschaft nicht gesund rauchen"
Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, ist es skandalös, dass sich Deutschland anders als die überwältigende Mehrheit der Mitgliedsländer "für die Interessen der Tabakindustrie und der Zeitungsverleger" einsetzte. "Es ist unverantwortlich, die Interessen einzelner Wirtschaftszweige über die Gesundheit der Bevölkerung zu stellen. Wir können die Wirtschaft nicht gesund rauchen", so Hoppe. Nach Angaben der Ärztekammer sterben in Deutschland jährlich über 100.000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens; 15mal mehr als im Straßenverkehr. Allein an Lungenkrebs erkrankten jährlich 28.000 Menschen, 90 Prozent von ihnen seien Raucher. Die von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu tragenden Behandlungskosten belaufen sich laut Ärztekammer auf etwa 12,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind rund 150 Euro pro Kopf.
Nach Angaben der Bundesärztekammer rauchen in Deutschland 25 Prozent der 15-jährigen Jungen und 22 Prozent der Mädchen täglich. Vor allem Kinder und Jugendlich könnten durch das Tabakwerbeverbot "wirksam davon abgehalten werden, mit dem Rauchen zu beginnen". Ärztepräsident Hoppe fordert als weitere Präventivmaßnahme eine Erhöhung der Tabaksteuern.
Die Werbewirtschaft rechnet aufgrund der EU-Richtlinie für die deutschen Medien pro Jahr mit 200 Millionen Euro weniger Umsatz. Rund ein Prozent der geschalteten Anzeigen in Zeitschriften werde von der Tabakbranche bezahlt.
Der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger bedauerte, das Verbot treffe die Branche in einer schwierigen Lage. Zudem mache es keinen Sinn, wenn gleichzeitig die EU-Staaten an der Tabaksteuer verdienten.
Die Tabakindustrie hofft nun auf eine Klage der deutschen Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof. Der grüne Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Alexander Müller, schloss in Brüssel entsprechende Schritte nicht aus. Mit dem Werbeverbot würden "EU-Kompetenzen überschritten". Wesentliche Punkte des EuGH-Urteils seien nicht berücksichtigt worden. Müller kritisierte vor allem, dass das Werbeverbot auf sämtliche Printerzeugnisse, also auch auf Regionalzeitungen ausgedehnt werden solle. Damit schieße die EU klar über das Ziel hinaus, Probleme beim "grenzüberschreitenden" Handel einzudämmen. Hätte sich der Vorstoß nur auf Zeitungen und Magazine beschränkt, die "in beachtlichem Umfang" innerhalb der EU vertrieben würden, hätte die Bundesregierung zustimmen können, deutete Müller an.
Zudem gelte es, "präjudizierende Wirkungen" auf mögliche künftige Reklameverbote für andere Sektoren "zu vermeiden", so Müller. Schließlich ergebe sich ein verfassungsrechtliches Problem, wenn Werbung für "legale" Produkte untersagt werde.
Aufgrund des EuGH-Urteils beruft sich EU-Kommissar Byrne mit seiner Richtlinie diesmal in der Begründung nicht mehr auf gesundheitliche Vorsorge, sondern auf den Binnenmarkt. Angesichts von Tabakwerbeverboten in zahlreichen Ländern der EU sei eine Harmonisierung dringend geboten.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, hält die ablehnende Haltung der Bundesregierung zum Tabakwerbeverbot der EU für falsch. Das deutsche Nein in Brüssel sei "unverständlich", sagte Höfken am Montag der "Berliner Zeitung". Die EU-Pläne böten neben dem Gesundheitsschutz die Chance, die Kosten im Gesundheitswesen deutlich zu senken.
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Am 03. Dez. 2002 unter:
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« Neue Chancen zur schnellen Ratifizierung der Århus-Konvention
Friedensdemonstration am 8. Dezember in Stuttgart »

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