Kreditvergabe
Banken diskriminieren ältere Menschen bei Kreditanträgen
Nach derzeitiger Rechtslage haben Verbraucher keinen Anspruch auf Krediterteilung. Ein Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz hatte das Bundesjustizministerium bereits im vergangenen Jahr vorgelegt. Dieser wurde jedoch nach einer Intervention von Bundeskanzler Schröder im April gestoppt, nachdem vor allem der Verband Haus & Grund Deutschland heftige Kritik an einem solchen Gesetz geäußert hatte.
Einige deutsche Banken (z.B. Norisbank, HypoVereinsbank, Citibank, DiBa) verweigern älteren Menschen die Kreditzusage. In einigen Fällen legen die Banken die Altersgrenze bei 65, in anderen Fällen bei 70 bzw. 74 Jahren fest. Eine Einzelfallbetrachtung (Bonitätsprüfung) erfolgt nur in Ausnahmefällen. Aus Sicht des vzbv ist dies nicht nachvollziehbar, da aufgrund einer gestiegenen Lebenserwartung oder möglicherweise vorhandener Sicherheiten bei der Absicherung kein Unterschied zu einem 40-jährigen Arbeitnehmer bestehen muss.
Als besonders absurd bezeichnete der vzbv die Kreditverweigerung bei Kleinstkrediten, wie etwa beim Ratenkauf. Auf EU-Ebene gibt es bereits seit Juni 2000 eine "Antidiskriminierungsrichtlinie" zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (RL 2000/43/EG), die von der Bundesregierung bis zum 19. Juli 2003 umgesetzt werden muss. Diese beinhaltet lediglich das Verbot der Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft. "Diese Beschränkung muss in der nationalen Umsetzung aufgehoben werden", so Edda Müller. Es müsse grundsätzlich verhindert werden, dass eine Person im täglichen Leben aufgrund ihrer Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, ihrer Religion, sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung benachteiligt und dadurch diskriminiert würde.
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