Flüchtlingspolitik
Pro Asyl erinnert: Asylkompromiss wird zehn Jahre alt
Pro Asyl erinnert daran, dass viele der damals beteiligten Politiker den Asylkompromiss mit dem Hinweis darauf verteidigten, dass nur durch die Grundgesetzänderung der Weg frei würde für eine europäische Harmonisierung des Asylrechts. Zehn Jahre später zeige sich, dass der Asylkompromiss der Startschuss war für einen Wettlauf der Restriktionen und Repressionen gegen Flüchtlinge – auf nationaler und auf europäischer Ebene.
Mit der Strategie, die Verantwortung für Flüchtlinge auf vorgelagerte angeblich "sichere Drittstaaten" abzuschieben, war die Bundesrepublik "erfolgreich". Die Asylzugangszahlen sanken rapide. Die deutsche Flüchtlingspolitik nach dem St. Florians-Prinzip habe Schule gemacht: Die zu sicheren Drittstaaten erklärten Nachbarländer umgeben sich ihrerseits mit sicheren Drittstaaten, ohne dass die Sicherheit der Flüchtlinge im Einzelfall noch geprüft wird. Immer geringer werde die Chance für Asylsuchende, zumindest noch in einem EU-Staat einen Asylantrag stellen und Zugang zu einem fairen Verfahren erhalten zu können. Die Militarisierung der Außengrenzen und EU-Aktionspläne zur Verhinderung von Fluchtbewegungen aus den Herkunftsregionen seien negative Marksteine einer europäischen Flüchtlingspolitik.
Pro Asyl bemängelt, dass von einer vollen Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland nicht die Rede sein kann, so würden zum Beispiel bislang die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung hierzulande nicht effektiv geschützt. Dass die Bundesrepublik immer wieder versucht ist, sich von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu lösen, zeige auch die Tatsache, dass die Bundesregierung ihre Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention entgegen dem Votum des Bundestages nicht zurückgenommen hat.
Auch der Umgang mit den Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen gehöre zur Negativbilanz des Asylkompromisses. Die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien erhielten, von Ausnahmen abgesehen, nicht den zeitlich begrenzte Sonderstatus des neuen § 32a AuslG. Damit hatte man den vielen aus ethnischen Gründen Verfolgten und Vertriebenen, z.B. aus Bosnien, nicht nur den ihnen zustehende Flüchtlingsstatus, sondern auch noch den temporären Schutzanspruch verweigert.
Die Änderung des Grundgesetzes habe laut Pro Asyl zur weitgehenden Entwertung des Asylgrundrechts geführt. In Europa habe ein Wettlauf um die Herabsetzung der asylrechtlichen Standards begonnen, der bis heute andauere. Diese Entrechtungspolitik habe Rassismus begünstigt und rechtsextreme Gewalttäter ermutigt, die von staatlicher Seite bereits Ausgegrenzten zu bedrohen und zu traktieren.
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