Erneuerbare Energien
Einspeisungsverordnung für Erneuerbare Energien auch in Österreich
Österreich ist nun Deutschland auf dem Weg zur Förderung Erneuerbarer Energien gefolgt. Die Einspeisungsverordnung enthält gesicherte Fixtarife für Anlagen der Energiegewinnung, die 2003 und 2004 bewilligt werden. Die Tarife sind zum Teil deutlich höher als im EEG, allerdings in einem kürzeren Vergütungszeitraum von 13 Jahren. Bei Bioenergien wurde eine wesentlich stärkere Differenzierung nach Anlagengröße und v.a. nach Brennstoff bzw. Substrat vorgenommen. Hier sind offensichtlich die Ergebnisse der deutschen EEG-Evaluierungsstudien eingeflossen.
Kritisiert wird von Branchenkennern bislang, dass die Verordnung nur bis 2004 läuft und vor allem, dass die Photovoltaik nur bis zu einer Gesamtleistung von 15 Megawatt gefördert wird. Diese Grenze wird voraussichtlich bereits im Frühjahr 2003 erreicht sein. Diese unnötige Deckelung behindere somit trotz guter Einspeisevergütung den Ausbau der Photovoltaik in Österreich. Im Vergleich: In Deutschland wurden alleine im letzten Jahr über 80 MW Photovoltaik-Anlagen neu installiert. Der 1000 MW-Deckel in Deutschland soll schon bald aufgehoben werden. In diesem Punkt bestehe in Österreich offensichtlich Korrekturbedarf.
Auch Frankreich, Portugal und Spanien erwägen inzwischen ähnliche Verordnungen.
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Am 10. Jan. 2003 unter:
energieStichworte:
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