Organklage
Bundesverfassungsgericht verhandelt Durchsuchungen bei Abgeordneten-Mitarbeitern
Der Bundestagspräsident habe "den ihm obliegenden Schutz der Abgeordneten vernachlässigt", sagte der Prozessbevollmächtigte der SPD-Ausschussmitglieder, Gunter Widmaier, am Dienstag bei der Verhandlung in Karlsruhe. Zum grundgesetzlich geschützten "Geheimbereich" eines Abgeordneten gehöre "alles, was in seinem Wirkungskreis und Funktionsbereich verwahrt" werde, also auch bei einem Mitarbeiter.
Der Prozessbevollmächtigte Thierses rechtfertigte das Vorgehen. Thierse hätte die Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen nur dann nicht genehmigen dürfen, wenn sie "offensichtlich unzulässig oder unverhältnismäßig" gewesen wäre, sagte der Speyerer Rechtsprofessor Siegfried Magiera. Dies wäre dann der Fall, wenn "wegen einer Lappalie ganze Mitarbeiterzimmer durchsucht würden". Ein solcher "Missbrauch" habe hier aber nicht vorgelegen.
Die Durchsuchungsaktion gegen den Hofmann-Mitarbeiter geschah im Rahmen eines strafrechtliches Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Der Referent wurde verdächtigt, vertrauliche Handakten an die Presse weitergegeben zu haben, die die Augsburger Staatsanwaltschaft dem Ausschuss zur Verfügung gestellt hatte.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte am 5. Mai 2000 aus den Handakten zitiert und berichtet, dass hohe Stellen der bayerischen Justiz immer wieder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre beeinflusst hätten. Bei der vom Landgericht München gebilligten Aktion der Münchner Staatsanwaltschaft waren Schriftstücke, ein Handy und Adressen von Journalisten beschlagnahmt worden.
Nach Darstellung von Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio geht es in dem Verfahren darum, "ob Unterlagen bei einem Mitarbeiter eines Abgeordneten beschlagnahmt werden dürfen, obwohl sie die Arbeit des Abgeordneten betreffen". Für die bayerische Staatsregierung betonte Ministerialdirigent Manfred Markwardt, wenn der Verdacht einer Straftat gegen einen Mitarbeiter bestehe, gelte das grundgesetzliche Beschlagnahmeverbot bei Abgeordneten nicht.
Nach Einschätzung der betroffenen SPD-Ausschussmitglieder hat die Aktion "die Arbeit des Untersuchungsausschusses gefährdet". Mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss sei das Recht der Abgeordneten auf Beschlagnahmefreiheit und Vertraulichkeit preisgegeben worden, sagte Widmaier. Gegen diesen Beschluss des Landgerichts München legten die 13 Abgeordneten auch eine Verfassungsbeschwerde ein. Die sichergestellten Unterlagen beträfen nicht nur Hofmann, sondern sämtliche 13 SPD-Ausschussmitglieder.
Hofmann hatte der Beschlagnahme widersprochen. Das Material befindet sich seither in versiegelten Umschlägen im Gewahrsam der Bundestagspolizei. Es wird dort bis zum Urteil des Verfassungsgerichts verbleiben, das erst in einigen Monaten erwartet wird.
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Am 14. Jan. 2003 unter:
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