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Mehr Demokratie statt weniger Länder gefordert

Volksabstimmung

Die Bürgeraktion Mehr Demokratie in NRW hat die am Wochenende begonnene Debatte über die Zusammenlegung von kleinen zu größeren Bundesländern als "am Problem vorbei" kritisiert. Größere Einheiten bedeuteten nicht automatisch mehr Effizienz und weniger Kosten. "Wir brauchen mehr Demokratie, nicht weniger Länder" sagte Landesgeschäftsführer Daniel Schily am Montag in Köln. Führende Bundespolitiker wie der Wolfgang Schäuble (CDU) und der stellvertretende FDP-Vorsitzende Walter Döring hatten am Wochenende gefordert, die Zahl von jetzt 16 Bundesländern auf sieben bis neun zu reduzieren, um die Konkurrenzfähigkeit der Länder zu stärken und Kosten zu sparen.

"Beim Vergleich mit der kommunalen Ebene kann man wohl kaum behaupten, dass Bayern mit seinen mehr als 2.000 Gemeinden, von denen viele sehr klein sind, mehr Probleme hat als Nordrhein-Westfalen mit seinen 396 großen Gemeinden, eher umgekehrt" erläuterte Schily. Mehr Demokratie fordert statt dessen den Ausbau der direkten Demokratie und Volksabstimmungen auch über wichtige finanzpolitische Fragen.

"Volksentscheide erhöhen die Transparenz politischer Entscheidungen und führen deshalb zu einer besseren Ausgabekontrolle durch die Bürger und damit zu mehr Effizienz und weniger Verschuldung. Anders als beispielsweise in der Schweiz und den USA sei es aber in den meisten deutschen Bundesländern Volksbegehren mit finanzwirksamen Folgen nicht zulässig. Dies und die Einführung so genannter Finanzreferenden hält der Verein aber für sinnvoll. So sollten nach Schweizer Vorbild ab einer gewissen Ausgabenhöhe auch obligatorische Finanzreferenden möglich sein. "Eine intensive öffentliche Debatte über den Metrorapid, die Kohlesubventionen oder Studiengebühren in NRW wären bestimmt fruchtbar" glaubt Schily.

Der Geschäftsführer führte als positives Beispiel ein aktuelles Volksbegehren in Sachsen an, dass zu einer lebhaften Debatte über die dortige Schulpolitik und die Frage, wieviel Geld diese den Bürgern wert sei geführt habe. Weil es sich um eine finanzwirksames Begehren handelt, musste die Initiative die Zulässigkeit erst vor dem sächsischen Verfassungsgericht erstreiten. Erhält der Gesetzentwurf die notwendige Unterschriftenzahl, könnten die Sachsen in einigen Monaten über diese Vorlage und ein eigenes Konzept der Landesregierung abstimmen.