Arbeitnehmerrechte
DGB bleibt hart bei Kündigungsschutz und Tarifpolitik
Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" will Schröder zwar grundsätzlich am Kündigungsschutz festhalten, ihn aber zwischen dem sechsten und zehnten Mitarbeiter in einem Unternehmen aufweichen. Der Arbeitgeber solle die Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Jahre entlassen dürfen, wenn er ihnen eine Abfindung zahle, hieß es.
Das gebe den Arbeitgebern die Möglichkeit, "durch geschickte Personaldispositionen den Kündigungsschutz erheblich aufzuweichen", kritisierte Engelen-Kefer. DGB-Chef Michael Sommer fügte im ZDF-"Morgenmagazin" hinzu, Abfindungen würden schon heute gezahlt. Überhaupt klinge dieser angebliche Kompromiss ziemlich "unausgegoren". Er wolle deshalb zunächst einmal das Gespräch mit Schröder abwarten, um zu erfahren, was der Kanzler wirklich sage.
Sommer betonte aber ebenso wie Engelen-Kefer, dass eine Lockerung des Kündigungsschutzes erfahrungsgemäß keineswegs zu neuen Einstellungen führe.
Alles zum Thema Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
