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Formen der Rürup Rente

Basisrente | Rürup-Rente und Rüruprente

Die Rürup Rente als Alternative zur Riester Rente hat sich längst durchgesetzt. Dennoch ist vielen bisher unklar, wie sie die Rürup Rente überhaupt abschließen können. Es gibt dabei unterschiedliche Anlageformen, die in Frage kommen und auch steuerlich gefördert werden. Die wichtigsten Formen der Rürup Rente wollen wir an dieser Stelle kurz vorstellen.

Die klassische Rentenversicherung als Rürup Rente

Die klassische Rentenversicherung ist für die allermeisten Menschen das Mittel der Wahl, wenn es um die Entscheidung für eine bestimmte Form der Rürup Rente geht. Hierbei handelt es sich um eine besonders sichere Form der Anlage. Dabei erhalten die Versicherungsnehmer einen garantierten Zinssatz, der gewährt wird. Die Auszahlung aller eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit wird ebenfalls garantiert. Die Rentenleistungen erfolgen lebenslang, sie werden allerdings aufgrund des angesparten Kapitals errechnet.

Aufgrund der höheren Lebenserwartung, die Frauen Statistiken zufolge haben, werden sie grundsätzlich mit einer kleineren Rente aus der Rürup Rente rechnen müssen. Diese Variante der Basisrente eignet sich vorwiegend für ältere Versicherungsnehmer, denen bis zum Rentenbeginn nicht mehr zu viel Zeit bleibt. Sie erfahren so schon bei Vertragsabschluss, welche Leistungen sie im Alter erwarten können.

Die fondsgebundene Rentenversicherung als Rürup Rente

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine weitere mögliche Form der Basisrente. Diese Rentenversicherung kann keinen garantierten Zinssatz anbieten, die Chancen auf attraktive Renditen im Laufe der Jahre sind hierbei allerdings erheblich höher, als bei der klassischen Rentenversicherung.

Allerdings besteht auch ein gewisses Risiko, da die Entwicklung des Kapitals an bestimmte Fonds oder Aktien gekoppelt ist. Je besser die Versicherung bei der Investition wirtschaftet, umso höher fallen die Renditen bei dieser Form der Rürup Rente aus. Hier lohnt es sich für Verbraucher, einen Blick auf die Ergebnisse der Vergangenheit zu werfen, um herauszufinden, bei welcher Versicherungsgesellschaft sich eine fondsgebundene Rentenversicherung lohnt. Sinnvoll ist diese Form der Rürup Rente vorwiegend für jüngere Versicherungsnehmer, da die Renditen bei langen Laufzeiten sehr hoch ausfallen können.

Weitere Formen der Rürup Rente

Weiterhin kommen für die Rürup Rente britische Versicherungen in Frage. Ein Fondssparplan ist seit einiger Zeit ebenfalls denkbar. Hier gilt wieder, dass sich dieser besonders für junge Versicherungsnehmer lohnt, die im Laufe der Jahre hohe Renditen damit erzielen können. Nicht zu vergessen ist aber auch in diesem Fall das Risiko, dass es zu Kursverlusten kommt.

Anmestie für Steuersünder falsches Signal

Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat sich dagegen ausgesprochen, die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene Job-Anleihe für Investitionen in Ostdeutschland mit Geldern reuiger Steuersünder zu finanzieren. "Die Finanzierung des Beschäftigungsaufbaus und die Rückführung von Schwarzgeld sollten klar getrennt werden", sagte Rürup.

Wenn sich nachweisen ließe, dass der Mangel an Unternehmen und Arbeitsplätzen in Ostdeutschland auf einen Mangel an Geld zurückgeht, sollte man die Idee des so genannten Job-Floaters "wohlwollend prüfen". Eine Amnestie für Steuersünder habe damit aber nichts zu tun und wäre grundsätzlich ein falsches Signal. Rürup fügte hinzu: "Die Steuermoral würde bestimmt nicht erhöht. Und die Staatsverdrossenheit der vielen Normalverdiener, die ehrlich Steuern zahlen, würde nicht geringer", sagte Rürup.

Der Wirtschaftsexperte sagte, "trotz aller Schwächen" halte er die Vorschläge der Hartz-Kommission für geeignet, um die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu reduzieren. Das Konzept enthalte "gute Ansätze". "Wer immer nach den Wahlen die Regierung stellt, sollte das Konzept aufgreifen und weiterentwickeln. Bedauerlich wäre, wenn es bereits im Vorfeld zerredet würde", sagte Rürup. Er bedauere allerdings, dass das Konzept im Laufe der Beratungen "an einer Reihe von Stellen verwässert" worden sei. Dies gelte insbesondere dort, "wo der erste Entwurf eine Deregulierung des Arbeitsmarkts vorsah - etwa durch eine kürzere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld".

Am 12-08-2002

Gesundheitsreform

Der Präsident des Verbandes der Krankenversicherten Deutschlands, Heinz Windisch, lehnt die jüngsten Überlegungen zur Reform der Krankenversicherung ab. Wenn Arbeitnehmer unter 35 Jahren künftig private Vorsorge für die Zahlung von Krankengeld treffen müssten, bestehe die Gefahr, dass sie ganz in die privaten Krankenversicherungen gehen, sagte Windisch am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Sie würden jedoch in den gesetzlichen Krankenversicherungen gebraucht.

Auch eine mögliche Privatisierung des Unfallrisikos lehnt Windisch ab. Missbrauch sei vorprogrammiert, wenn etwa Unfälle bei Ausflügen nicht mehr automatisch versichert wären, sagte der Versichertenvertreter. Bei Risikosportarten könnte er sich jedoch eine Aufhebung des Versicherungsschutzes vorstellen.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung prüft die Rürup-Kommission zur Reform der Sozialsysteme derzeit, ob Arbeitnehmer unter 35 Jahren, die länger als sechs Wochen krank sind, ihr Krankengeld künftig über eine private Krankenversicherung absichern sollten. Bereits am Wochenende hatte zudem der "Spiegel" gemeldet, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plane, dass künftig die Kosten für Unfälle im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus dem Ministerium hatte es dazu am Montag geheißen, eine Entscheidung, Unfälle aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszuklinken, gebe es bislang nicht.

Am 21-01-2003

Rürup-Gutachten

Die Renten sollen nach dem Willen einer Sachverständigenkommission in Zukunft durchgängig besteuert werden. Im Gegenzug schlage das Expertengremium unter Leitung des Wirtschaftsweisen Bert Rürup vor, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für alle Steuerpflichtigen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich abziehbar zu machen, sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Jörg Müller, am Wochenende in Berlin. Allerdings werde es bis zur durchgängigen Besteuerung der Renten wie auch der vollen Steuerbefreiung eine lange Übergangsfrist von "mindestens 20 Jahren" geben, sagte er. Die jetzige Rentnergeneration sei daher nicht betroffen. Am Montag übergab nun die Rürup-Kommission an Bundesfinanzminister Eichel ein Gutachten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten.

Die Bundesregierung war im Frühjahr vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2005 umzusetzen. Die Karlsruher Richter hatten eine Ungleichbehandlung von Rentnern und Beamten beanstandet, da Beamtenpensionäre ihre Altersbezüge voll besteuern müssen. Daraufhin hatte die Regierung die Rürup-Kommission mit einem Gutachten beauftragt.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus dem Gutachten berichtet, ist die "nachgelagerte Besteuerung" der Renten mit erheblichen Belastungen für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden verbunden. So führe die Abzugsfähigkeit der Vorsorgezahlungen in den nächsten zehn Jahren zu Steuerausfällen von 22 Milliarden Euro. Diese Ausfälle würden auch nur teilweise durch die Mehreinnahmen aus der neuen vollständigen Rentenbesteuerung ausgeglichen. Am Ende bleibe eine Finanzierungslücke von acht Milliarden Euro übrig.

Ministeriumssprecher Müller verwies hingegen auf die langfristige Übergangsregelung. Damit sollten die mit der Freistellung der Rentenbeiträge verbundenen steuerlichen Ausfälle "in Grenzen" gehalten werden. Zugleich werde auf diese Weise dem Vertrauensschutz Rechnung getragen. Von dem Modell seien die jetzigen Rentner nicht berührt. Kleine und mittlere Renten würden zudem auch zukünftig nicht mit einer Steuer belegt.

Einen Zeitungsbericht, dass bereits ab 2005 ein Steuerfreibetrag in Höhe von 50 Prozent der Rente eingeführt werden solle, bezeichnete Müller als falsch. Mit einer solchen Größenordnung könne man nicht einsteigen.

Am 17-03-2003

Sozialpolitik

Bei den Renten-Vorschlägen der Rürup-Kommission stehen vor allem zwei Vorschläge im Mittelpunkt: eine neue Altersgrenze und eine neue Rentenformel. Die Regelaltersgrenze soll ab 2011 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Für den Geburtsjahrgang 1946 beträgt das Eintrittsalter 65 Jahre und einen Monat. Für jeden weiteren Geburtsjahrgang folgt eine Anhebung um einen Monat. Nach 24 Jahren liegt die Altersgrenze schließlich bei 67 Jahren. Auch künftig soll ein vorgezogener Rentenbezug unter Hinnahme von Abschlägen möglich sein. Allerdings wird er parallel zur Altersgrenze verschoben. Die Gewerkschaftsvertreter der Kommission kritisieren, dass künftig nur noch ab 64 Jahren ein vorzeitiger Renteneintritt möglich wird. Zudem werde die jetzige Altersgrenze von 65 Jahren schon jetzt selten erreicht. Vielmehr liege das reale Rentenalter bei 60 Jahren.

Mit einem neuen Nachhaltigkeitsfaktor will die Kommission die Rentenanpassungsformel modernisieren. Damit soll auf die demographischen Umwälzungen im Zuge der stetig steigenden Lebenserwartung und der zurückgehenden Geburtenrate reagiert werden. Der neue Faktor setzt die Rentnerzahl mit der Anzahl der Beitragszahler in Relation. Durch das Instrumentarium würde die jährliche Rentenanpassung Schritt für Schritt geringer ausfallen. Die Kommission strebt an, dass die neue Formel ab 2005 gelten soll.

Die Leistungsrücknahmen kann der einzelne nur ausgleichen, indem er tatsächlich erst mit 67 in Rente geht und er zugleich einen Vertrag über eine private Riester-Rente abgeschlossen hat. Ziel der neuen Rentenanpassung soll sein, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 von derzeit 19,5 Prozent auf nicht mehr als 22 Prozent steigt. Ohne die neue Formel ist laut Rürup hingegen mit einem Beitrag von über 24Prozent zu rechnen.

Am 25-04-2003

Gegen Kinder-Rabatt auf Rente

Regierungsberater Bert Rürup will arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern die Bezüge drastisch kürzen. Die Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II sollten nur noch einen Regelsatz von 70 Prozent bekommen, sagte Rürup in der Donnerstagausgabe der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt". Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen, verbessert werden, "so dass jeder, der eine Erwerbsarbeit annimmt, ökonomisch besser gestellt ist im Vergleich zum Arbeitslosengeld-II-Bezug". Das Ziel, in Deutschland einen Niedriglohnsektor aufzubauen, werde sich ohne eine solche Reform nicht erreichen lassen, sagte das Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Rürup bedauerte es, dass die Koalition der Rente mit 67 eine Absage erteilt hat. Die Folge sei, dass nun das Rentenniveau langfristig unter 40 Prozent des Bruttoeinkommens sinken werde. Gleichzeitig übte er scharfe Kritik an den Rentenvorschlägen der CSU:

"Werden die Beiträge und Renten nach der Kinderzahl gestaffelt, wie dies die CSU jetzt vorschlägt, ist das der Tod der einkommensbezogenen Rentenversicherung." Es wäre völlig falsch, das Rentensystem für Familienpolitik zu instrumentalisieren.

Am 13-11-2003

"Deutlich beschneiden"

Die Bundesregierung soll nach Auffassung des "Wirtschaftsweisen" Bert Rürup die Rentenleistungen für künftige Witwen und Witwer deutlich beschneiden. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge bis 2020 über 20 Prozent steigen, werde "die Politik um eine Reform der Hinterbliebenenversorgung nicht herumkommen", behauptete der Vorsitzende des Sachverständigenrates gegenüber dem "Handelsblatt". Die Höhe der Hinterbliebenenrente solle sich künftig nicht mehr an der Rente des Verstorbenen, sondern "an der Bedürftigkeit des Hinterbliebenen orientieren".

Die Hinterbliebenenrente soll nach Ansicht Rürups zudem aus Steuern finanziert werden, da es sich um eine Sozialleistung handele. Mit rund 40 Milliarden Euro macht diese den Angaben zufolge im Moment ein Fünftel der Rentenausgaben aus. Das Volumen würde langfristig aber schrumpfen, wenn sich die Leistungen für Neuzugänge an der Bedürftigkeit orientieren würden.

Am 06-01-2006

Streichung von Leistungen

Der Vorsitzende der Wirtschaftssachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup, fordert die Koalition zu Einsparungen bei der anstehenden Pflegereform auf. Auch die Streichung der Leistungen für leichtere Pflegefälle dürfe dabei kein Tabu sein, sagte Rürup in einem Interview der Tageszeitung "Die Welt". "In jedem Fall lassen sich durch eine andere Definition des Pflegebegriffs Einsparpotenziale erschließen", sagte er. Dem Blatt zufolge fällt derzeit knapp die Hälfte der Pflegebedürftigen unter die Pflegestufe I.

Rürup kritisierte, die Regierung werde ihr Versprechen verfehlen, die Sozialabgaben unter die Marke von 40 Prozent zu drücken. "Wegen der vermurksten Reform der Finanzierungsseite des Gesundheitswesens ist das kaum mehr möglich", sagte er. Die Gesundheitsreform werde die Finanzierungsprobleme der Krankenkassen sogar noch verschärfen.

Am 11-12-2006

Basisrente | Rürup-Rente und Rüruprente

Die Rürup Rente als Alternative zur Riester Rente hat sich längst durchgesetzt. Dennoch ist vielen bisher unklar, wie sie die Rürup Rente überhaupt abschließen können. Es gibt dabei unterschiedliche Anlageformen, die in Frage kommen und auch steuerlich gefördert werden. Die wichtigsten Formen der Rürup Rente wollen wir an dieser Stelle kurz vorstellen.

Die klassische Rentenversicherung als Rürup Rente

Die klassische Rentenversicherung ist für die allermeisten Menschen das Mittel der Wahl, wenn es um die Entscheidung für eine bestimmte Form der Rürup Rente geht. Hierbei handelt es sich um eine besonders sichere Form der Anlage. Dabei erhalten die Versicherungsnehmer einen garantierten Zinssatz, der gewährt wird. Die Auszahlung aller eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit wird ebenfalls garantiert. Die Rentenleistungen erfolgen lebenslang, sie werden allerdings aufgrund des angesparten Kapitals errechnet.

Aufgrund der höheren Lebenserwartung, die Frauen Statistiken zufolge haben, werden sie grundsätzlich mit einer kleineren Rente aus der Rürup Rente rechnen müssen. Diese Variante der Basisrente eignet sich vorwiegend für ältere Versicherungsnehmer, denen bis zum Rentenbeginn nicht mehr zu viel Zeit bleibt. Sie erfahren so schon bei Vertragsabschluss, welche Leistungen sie im Alter erwarten können.

Die fondsgebundene Rentenversicherung als Rürup Rente

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine weitere mögliche Form der Basisrente. Diese Rentenversicherung kann keinen garantierten Zinssatz anbieten, die Chancen auf attraktive Renditen im Laufe der Jahre sind hierbei allerdings erheblich höher, als bei der klassischen Rentenversicherung.

Allerdings besteht auch ein gewisses Risiko, da die Entwicklung des Kapitals an bestimmte Fonds oder Aktien gekoppelt ist. Je besser die Versicherung bei der Investition wirtschaftet, umso höher fallen die Renditen bei dieser Form der Rürup Rente aus. Hier lohnt es sich für Verbraucher, einen Blick auf die Ergebnisse der Vergangenheit zu werfen, um herauszufinden, bei welcher Versicherungsgesellschaft sich eine fondsgebundene Rentenversicherung lohnt. Sinnvoll ist diese Form der Rürup Rente vorwiegend für jüngere Versicherungsnehmer, da die Renditen bei langen Laufzeiten sehr hoch ausfallen können.

Weitere Formen der Rürup Rente

Weiterhin kommen für die Rürup Rente britische Versicherungen in Frage. Ein Fondssparplan ist seit einiger Zeit ebenfalls denkbar. Hier gilt wieder, dass sich dieser besonders für junge Versicherungsnehmer lohnt, die im Laufe der Jahre hohe Renditen damit erzielen können. Nicht zu vergessen ist aber auch in diesem Fall das Risiko, dass es zu Kursverlusten kommt.

Am 20-11-2011

Alles über Riester & Rürup

Wie wir bereits wissen, handelt es sich bei der Rürup Rente um eine Alternative zur Riester Rente. Sie eignet sich besonders gut für Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Steuersatz. Größter Vorteil der Rürup Rente ist in der steuerlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen zu sehen. Dabei muss jeweils zwischen den beiden Phasen des Ansparens und der Rentenzahlung unterschieden werden.

Steuerliche Grundlagen in der Ansparphase

Die Ansparphase in der Rürup Rente beginnt mit Abschluss des Vertrages. Alle Beiträge, die in diesen Vertrag eingezahlt werden, stellen aus steuerlicher Sicht Sonderausgaben dar. Sie werden gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd eingesetzt. Arbeitnehmer müssen allerdings die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von diesen Sonderausgaben abziehen.

Während der Ansparphase können jährlich steigende Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Begonnen hat alles im Jahr 2005. Damals waren 60 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Dieser Satz steigt seither jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 sind dann die gesamten Beiträge für die Rürup Rente steuerlich absetzbar. Allerdings sind die jährlichen Beiträge auf maximal 20.000 Euro für Alleinstehende, bzw. 40.000 Euro für Verheiratete begrenzt.

Die Rentenphase

Auch während der Rentenphase sind in der Rürup Rente steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Genau, wie bei der Riester Rente, die vorwiegend für Arbeitnehmer und Geringverdiener in Frage kommt, wird bei der Rürup Rente eine nachgelagerte Besteuerung durchgeführt. Das heißt, die im Alter ausgezahlten Rentenbeträge müssen versteuert werden.

Dabei begann man hier mit einer Besteuerung von 50 Prozent der Renten im Jahr 2005, in diesem Jahr liegt die Besteuerung bereits bei 62 Prozent. Sie steigt ebenfalls jährlich um zwei Prozentpunkte an. Ab dem Jahr 2021 steigt der zu versteuernde Rentenanteil nur noch um ein Prozent jährlich. Dadurch werden die Rentenauszahlungen ab 2040 zu 100 Prozent versteuert. Ein eventuell steuerfreier Anteil wird dabei mit Beginn der Rentenzahlung festgeschrieben und bleibt während der gesamten Rentenzahlung gleich hoch. Dabei bemisst sich dieser steuerfreie Anteil stets auf die erste Jahresrente, so dass spätere Rentenerhöhungen stets voll versteuert werden müssen.

Dennoch lohnt sich die Rürup Rente in den meisten Fällen, da der persönliche Steuersatz im Alter deutlich unter dem, der während des Erwerbslebens galt, liegt.

Am 05-12-2011

Riester & Rürup Ratgeber

Die Wohn Riester Förderung gleicht der Riester Förderung für klassische Riester Verträge. Dabei kann Wohn Riester also auf die gleichen Zulagen, steuerlichen Vorteile und mehr zugreifen, wie es bei der Riester Rente im ursprünglichen Sinne der Fall ist.

Höhe der Förderung

Die maximale Wohn Riester Förderung liegt seit 2008 bei 154 Euro Grundzulage. Diese wird für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten, sowie für mittelbar Zulagenberechtigte ausgezahlt. Zu ersteren zählen alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also auch Auszubildende, Wehrdienstleistende, Arbeitslose und Absolventen eines sozialen oder ökologischen Jahres. Zu den mittelbar Zulagenberechtigten zählen alle Personen, die selbst nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind, aber mit einer unmittelbar zulagenberechtigten Person verheiratet sind.

Zusätzlich wird für alle kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro pro Kind. Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, bekommen sogar eine Kinderzulage von 300 Euro.

Außerdem gibt es eine Wohn Riester Zulage für alle Berufseinsteiger. Diese liegt derzeit bei 200 Euro. Sie wird Personen gezahlt, die noch vor dem 25. Lebensjahr einen Riester oder Wohn Riester Vertrag abschließen.

Verrechnung der Förderung

Die Wohn Riester Förderung wird je nach Art des Wohn Riester Vertrages ausgezahlt. Wird ein klassischer Riester Vertrag abgeschlossen, fließt die Förderung in diesen hinein. Sobald eine eigene Immobilie erworben oder saniert bzw. entschuldet werden soll, kann das Geld aus dem Vertrag entnommen werden.

Wird ein Wohn Riester Darlehen aufgenommen, fließt die Förderung in die Tilgung des Darlehens, so dass der eigene Tilgungsanteil gesenkt wird. Beim Wohn Riester Bausparvertrag wird die Wohn Riester Förderung zunächst zum Ansparen der benötigten Mindestbausparsumme, danach zum Tilgen des Bauspardarlehens verwendet.

Voraussetzungen für die volle Förderung

Damit die Wohn Riester Förderung in voller Höhe gezahlt werden kann, ist es notwendig, dass mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sollten Geringverdiener einen Wohn Riester Vertrag abschließen, muss wenigstens ein Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Die Beiträge, die zur Ausschöpfung der maximalen Zulagen notwendig sind, sind jährlich auf 2.100 Euro gedeckelt. Höhere Beiträge können zwar in den Wohn Riester Vertrag gezahlt werden, doch erhöhen diese nicht mehr weiter die Förderung.

Am 13-12-2011