Studiengebühren
NRW führt Studienkonten ein
Das Modell sieht vor, dass das Erststudium in einem festgelegten Zeitrahmen gebührenfrei bleibt. Wer die anderthalbfache Regelstudienzeit überschreitet, muss pro Semester 650 Euro Gebühren zahlen. Wer seinen Abschluss bereits vor dem Ablauf der Zeitfrist macht, behält hingegen ein Restguthaben, das er für Fortbildungen nutzen kann. Behinderte oder erkrankte Studenten und solche mit Kindern können zusätzliche Studienguthaben erhalten.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 22. Jan. 2003 unter:
politikStichworte:
« BUND wertet Fischlers Reformvorschläge als Rückschritt
BUND fordert Konvention zur Unternehmensverantwortung »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
